Arbeitssicherheitsgesetz
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherstellen.
Mehr Informationen zum ASiG unter Arbeitssicherheitsgesetz
Varianten
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (nicht amtliche Kurzbezeichnung: "Arbeitssicherheitsgesetz" - ASiG).
- ASiG