
Ergebnisse und Fazit der Cannabis-Studie, Teil 1
„Nicht Auto fahren und arbeiten nach täglichem Cannabis-Hochkonsum!" Das empfehlen Experten nach Auswertung der BGHW-Cannabis-Studie mit Gabelstaplerfahrenden.
Eine von der BGHW initiierte Studie zeigt, dass die Leistungsfähigkeit nach dem Konsum von Cannabis überwiegend sinkt, auch unterhalb des gesetzlichen THC-Grenzwerts. Für Unternehmen leiten die Forschenden daraus konkrete Empfehlungen für die betriebliche Praxis ab.

Erstmals wurde eine Untersuchung mit relevanten Teilnehmendenzahlen in realen Arbeits- und Verkehrssituationen durchgeführt:
Im Auftrag der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) führten das Institut für Rechtsmedizin der LMU München (DGVM) sowie das Institut „mensch-verkehr-umwelt München“ (DGVP) u. W. zum ersten Mal in Europa eine Studie durch, die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Leistungsfähigkeit in realen Arbeits- und Fahraufgaben untersuchte. Die Untersuchung wurde durch die BGHW initiiert und zum größten Teil finanziert. Die Untersuchungen im Bereich Straßenverkehr wurden durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sowie den ADAC finanziell unterstützt.
Weltweit erstmals wurde dabei auch die Fahrfähigkeit von Gabelstaplerfahrenden unter THC-Einfluss (Stichwort Intralogistik) untersucht.
Die Fahrversuche mit den Gabelstaplern fanden im Ausbildungszentrum der Fa. Richter Fördertechnik Herborn, einem Mitgliedsunternehmen der BGHW, statt. Die Fahrversuche mit Kleintransportern und Pkw wurden auf dem Sachsenring bei Chemnitz durchgeführt.
Insgesamt 107 Versuchspersonen (Vpn) mussten als Gabelstapler-, Pkw- und Kleintransporterfahrende sowohl nüchtern als auch unter Einfluss von Cannabis jeweils zwei monotone und zwei komplexe Fahraufgaben bewältigen.
Die zentralen Forschungsfragen lauteten:
Die vorliegende Untersuchung liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis auf die Fahrleistung in wirklichkeitsnahen Fahrsituationen.
Insgesamt lässt sich feststellen:
Eine differenzierte Betrachtung der Fahrfehler und der Fahrleistung zeigt, dass die Effekte von THC nicht pauschal, sondern stark kontext- und personenspezifisch sind. In keiner der untersuchten Aufgaben konnte die objektive THC-Konzentration als signifikanter Prädiktor und somit valider Indikator für die Leistungsergebnisse der untersuchten Vpn identifiziert werden, weder bei der Fehleranzahl noch bei der Fahrleistung. Selbiges gilt bei der Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit mittels psychologischer Testbatterien.
Vielmehr erwiesen sich individuelle Unterschiede wie subjektive Einschätzungen zur wahrgenommenen Wirkung und Toleranz gegenüber Cannabis, Risikobereitschaft, Selbstmotivation und Arbeitsbeanspruchung als bedeutsame Einflussgrößen.
Die vorliegenden Ergebnisse legen eine individualisierte, kontextbezogene Betrachtung der Leistungsfähigkeit unter Cannabiseinfluss nahe. Die Anwendung pauschaler THC-Grenzwerte erweist sich als unzureichend, da sie die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht abbilden und keine Konzentrations-Wirkungsbeziehung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit etabliert werden kann.
Aus diesen Aussagen lässt sich eine Reihe von Empfehlungen für die betriebliche Praxis ableiten. Dies betrifft zum einen die Frage, in welchem Zeitraum nach Cannabiskonsum Arbeits- und Fahrtätigkeiten zu vermeiden sind und welche Möglichkeiten es u. U. zu einem Screening cannabisgefährdeter Mitarbeiter geben könnte. (Die Testung von Hilfsmitteln zum Erkennen von intoxikierten Mitarbeitenden läuft zurzeit noch. Ergebnisse werden im Jahr 2027 vorliegen.)
Darüber hinaus scheint es erforderlich, in den Unternehmen, beispielsweise im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagements, Maßnahmen auch zu Cannabiskonsum im Betrieb festzulegen. Stichwortartig zusammengefasst werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Wartezeit nach Konsum von Cannabis vor Arbeits- und Verkehrsteilnahme
In Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und dem ADAC.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Referat Verkehrssicherheit und Transport
Telefon:
+49 621 1835978
E-Mail:
sv.weber(at)bghw.de