Bei Cannabiskonsum: Leistungsfähigkeit in Arbeits- und Fahrtätigkeiten vermindert

Eine von der BGHW initiierte Studie zeigt, dass die Leistungsfähigkeit nach dem Konsum von Cannabis überwiegend sinkt, auch unterhalb des gesetzlichen THC-Grenzwerts. Für Unternehmen leiten die Forschenden daraus konkrete Empfehlungen für die betriebliche Praxis ab.

Das Bild zeigt einen Gesichtsausschnitt und zwei Finger am Mund, die einen Joint festhalten, an dem eine Person zieht. Raschkringel steigen vor dem Gesicht auf.

Erstmals wurde eine Untersuchung mit relevanten Teilnehmendenzahlen in realen Arbeits- und Verkehrssituationen durchgeführt:

  • Befragung, Leistungstestung, Absolvierung von Fahraufgaben, Blutproben vor und nach dem Cannabiskonsum bei Fahrern von Gabelstaplern sowie Pkw und Kleintransportern
  • schlechtere Leistungen nach Cannabiskonsum überwiegen
  • subjektive Einschätzung der Cannabiswirkung sowie individuelle Unterschiede als zentrale Wirkgrößen
  • THC-Werte sind kein nützlicher Prädiktor für die kognitive Leistungsfähigkeit sowie die Leistung in den Fahraufgaben.
  • Der aktuell geltende Grenzwert von 3,5 ng/ml THC beruht nicht auf einer wissenschaftlichen Grundlage, auch unterhalb dieses Wertes gibt es relevante Ausfallerscheinungen.

Im Auftrag der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) führten das Institut für Rechtsmedizin der LMU München (DGVM) sowie das Institut „mensch-verkehr-umwelt München“ (DGVP) u. W. zum ersten Mal in Europa eine Studie durch, die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Leistungsfähigkeit in realen Arbeits- und Fahraufgaben untersuchte. Die Untersuchung wurde durch die BGHW initiiert und zum größten Teil finanziert. Die Untersuchungen im Bereich Straßenverkehr wurden durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sowie den ADAC finanziell unterstützt.

Weltweit erstmals wurde dabei auch die Fahrfähigkeit von Gabelstaplerfahrenden unter THC-Einfluss (Stichwort Intralogistik) untersucht.

Die Fahrversuche mit den Gabelstaplern fanden im Ausbildungszentrum der Fa. Richter Fördertechnik Herborn, einem Mitgliedsunternehmen der BGHW, statt. Die Fahrversuche mit Kleintransportern und Pkw wurden auf dem Sachsenring bei Chemnitz durchgeführt.

Insgesamt 107 Versuchspersonen (Vpn) mussten als Gabelstapler-, Pkw- und Kleintransporterfahrende sowohl nüchtern als auch unter Einfluss von Cannabis jeweils zwei monotone und zwei komplexe Fahraufgaben bewältigen.

Die zentralen Forschungsfragen lauteten:

  • Gibt es einen Unterschied in der Leistungsfähigkeit zwischen den Messzeitpunkten (Prä-/Post-Konsum)?
  • Steht die Höhe der THC-Konzentration (ng/ml) in einem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der über den Einfluss des Messzeitpunktes hinausgeht?
  • Ab wann ist der Ausgangszustand wiederhergestellt?
  • Gibt es Personengruppen, von denen besondere Risiken ausgehen?
  • Gibt es Hilfsmittel, die es im betrieblichen Kontext den Unternehmen erleichtern, Personen unter THC-Einfluss zu erkennen?

Die vorliegende Untersuchung liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis auf die Fahrleistung in wirklichkeitsnahen Fahrsituationen.

Insgesamt lässt sich feststellen:

  • Im Bereich Gabelstapler erhöht sich im Mittel die Fahrleistung (= Geschwindigkeit) bei gleichzeitiger Zunahme der Fahrfehler.
  • Bei Pkw und Kleintransportern verschlechtert sich die Fahrleistung bei Zunahme der Fahrfehler in allen Fahraufgaben nach dem Cannabiskonsum generell.

Eine differenzierte Betrachtung der Fahrfehler und der Fahrleistung zeigt, dass die Effekte von THC nicht pauschal, sondern stark kontext- und personenspezifisch sind. In keiner der untersuchten Aufgaben konnte die objektive THC-Konzentration als signifikanter Prädiktor und somit valider Indikator für die Leistungsergebnisse der untersuchten Vpn identifiziert werden, weder bei der Fehleranzahl noch bei der Fahrleistung. Selbiges gilt bei der Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit mittels psychologischer Testbatterien.

Vielmehr erwiesen sich individuelle Unterschiede wie subjektive Einschätzungen zur wahrgenommenen Wirkung und Toleranz gegenüber Cannabis, Risikobereitschaft, Selbstmotivation und Arbeitsbeanspruchung als bedeutsame Einflussgrößen.

Die vorliegenden Ergebnisse legen eine individualisierte, kontextbezogene Betrachtung der Leistungsfähigkeit unter Cannabiseinfluss nahe. Die Anwendung pauschaler THC-Grenzwerte erweist sich als unzureichend, da sie die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht abbilden und keine Konzentrations-Wirkungsbeziehung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit etabliert werden kann.

Aus diesen Aussagen lässt sich eine Reihe von Empfehlungen für die betriebliche Praxis ableiten. Dies betrifft zum einen die Frage, in welchem Zeitraum nach Cannabiskonsum Arbeits- und Fahrtätigkeiten zu vermeiden sind und welche Möglichkeiten es u. U. zu einem Screening cannabisgefährdeter Mitarbeiter geben könnte. (Die Testung von Hilfsmitteln zum Erkennen von intoxikierten Mitarbeitenden läuft zurzeit noch. Ergebnisse werden im Jahr 2027 vorliegen.)

Darüber hinaus scheint es erforderlich, in den Unternehmen, beispielsweise im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagements, Maßnahmen auch zu Cannabiskonsum im Betrieb festzulegen. Stichwortartig zusammengefasst werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Wartezeit nach Konsum von Cannabis vor Arbeits- und Verkehrsteilnahme

  • Es ist notwendig, zwischen Empfehlungen für gelegentliche und regelmäßige Konsumenten zu unterscheiden.
  • Gelegentliche Konsumenten sind diejenigen, bei denen isolierte Konsumsituationen vorliegen und die nach einem Konsum eine Pause einlegen (z. B. zwei- bis viermaliger Konsum pro Monat). Wir empfehlen, nach dem Konsum eine Wartezeit von einer Nacht (ca. 8 Std.) nicht zu unterschreiten. Ein Konsum vor oder während der Arbeit ist nicht zu tolerieren, da sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit unabhängig von gemessenen THC-Werten zu erwarten sind (also auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC).
  • Der Vergleich, ein Wert von 3,5 ng/ml THC entspräche einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille, ist nicht begründbar und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.
  • Ein regelmäßiger Konsum liegt vor, wenn an mehreren Tagen in der Woche ohne ausreichend lange Konsumpausen Cannabis eingenommen wird. Hier ist auch drei bis fünf Tage nach dem Konsum mit einem positiven Nachweis, jedoch meist nicht oberhalb von 3,5 ng/ml THC i. S. zu rechnen.
  • Bei täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum ist eine Verkehrsteilnahme oder Arbeit in sicherheitskritischen Bereichen in der Regel grundsätzlich ausgeschlossen und sollte erst nach einer längeren Abstinenz über mehrere Wochen wieder in Erwägung gezogen werden. Ein Konsumverhalten nach dem Motto „Am Morgen ein Joint und der Tag ist dein Freund …“ würde eine Beschäftigung in vielen Bereichen aus Sicherheitsbedenken grundsätzlich untragbar werden lassen.

In Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und dem ADAC.

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