Jahresbilanz 2018

Leistungen, Unfallgeschehen und weitere Kennzahlen 2018 im Überblick

Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2018)

Ausgaben 2018 in Euro

Ausgaben fürBetrag in Euro
Prävention75.266.065,53
Entschädigungsleistungen
(davon Ausgleichslast  154.591.999,75 €)
1.041.215.050,98
Verwaltungskosten 120.696.444,96
Sonstige Kosten*129.911.135,86
Gesamt1.367.088.697,33

* darunter fallen z.B. Beitragsausfälle und Zuführungen zu Altersrückstellungen

Entschädigungsleistungen

Diese setzten sich 2018 wie folgt zusammen:

EntschädigungsleistungenBetrag in Euro
Rehabilitation368.601.795
Verletztengeld79.132.632
Renten 425.719.402
Sonstige Leistungen13.169.222
Gesamt886.623.051

Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen:

  • Rehabilitation Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz, Teilhabeleistungen und Pflege.
  • Verletztengeld Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung.
  • Renten Versicherten- und Hinterbliebenenrenten
  • Sonstige Leistungen Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen Positionen, die neben den anderen Leistungen gezahlt wurden.

Rentenzahlungen

Die Rentenzahlungen an Versicherte der BGHW bilden mit einem Anteil von 48 Prozent den größten Posten bei den Entschädigungsleistungen. An zweiter Stelle folgen die Rehabilitationskosten, die mit 42 Prozent einen großen Teil der Gesamtausgaben im Entschädigungsbereich ausmachen.

Zahl der Renten 2018 nach Empfängergruppen

EmpfangsgruppeZahl der Rentenempfänger
Versicherte58.813
Witwen, Witwer6.380
Waisen797
Sonstige Berechtigte1
GESAMT65.991

 

Versicherte oder deren Hinterbliebene erhalten eine Rente bzw. Sterbegeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2018 zahlte die BGHW an insgesamt 65.991 Rentenempfänger Renten in Höhe von 425,7 Millionen Euro.

Umfang der Versicherung

Bei der BGHW sind rund 380 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei überwiegen mit einem Anteil von 85 Prozent kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. In diesen Unternehmen sind aber „nur“ 16 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 3,2 Prozent der Mitgliedsunternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; sie stellen aber fast zwei Drittel der Versicherten.

* hierbei sind Teilzeit-Beschäftigte umgerechnet in Vollzeit-Beschäftigte („Vollarbeiter“)

Mitgliedsunternehmen

Anteil der Mitgliedsunternehmen nach Unternehmensgröße

Unternehmen mitAnzahl UnternehmenProzentProzent(kumuliert)
weniger als 10 Beschäftigte 325.19385,485,4
10 bis 49 Beschäftigte43.35611,496,8
50 bis 249 Beschäftigte10.0132,699,4
250 und mehr Beschäftigte2.1040,6100,0
Gesamt380.666100,0  

 

Versicherte (Vollarbeiter)

Verteilung der Versicherten (Vollarbeiter) nach Unternehmensgröße

Beschäftigte in Unternehmen mitAnzahl BeschäftigteProzentProzent(kumuliert)
weniger als 10 Beschäftigte734.10316,516,0
10 bis 49 Beschäftigte911.81919,835,8
50 bis 249 Beschäftigte 994.53821,657,5
250 und mehr Beschäftigte 1.955.25042,5100,0
Gesamt4.595.710100,0 

 

Unfälle und Berufskrankheiten

Unfallstatistik 2018

Im Jahr 2018 wurden der BGHW 265.696 Unfälle angezeigt. 129.400 dieser Unfälle hatten eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. In 1901 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist (neue Unfallrente). Tödlich verletzt wurden 73 Menschen, die Mehrzahl davon (56 Unfälle) bei Straßenverkehrsunfällen.

UnfallzahlenArbeitsunfälleWegeunfälleGesamt
Angezeigte Unfälle224.65741.039265.696
Anzeigepflichtige Unfälle107.04022.360129.400
Neue Unfallrenten1.4094921.901
Tödliche Unfälle334073

Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird, wie bereits erwähnt, die Zahl der Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in Beziehung  gesetzt. Man erhält dann eine Angabe „Unfälle je 1000 Beschäftigte“ – häufig als „Tausend-Mann-Quote“ bezeichnet. Diese Größe beträgt bei der BGHW bei den anzeigepflichtigen Unfällen 28,2.

Unfallhäufigkeit (berechnet)ArbeitsunfälleWegeunfälleGesamt
Angezeigte Unfälle48,9    8,957,8
Anzeigepflichtige Unfälle23,14,928,2
Neue Unfallrenten0,3070,1070,414
Tödliche Unfälle0,0070,0090,016

Berufskrankheiten

Im Jahr 2018 sind bei der BGHW 4.017 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit eingegangen. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 649 Fälle, 212  Betroffene erhalten eine ab 2018 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1.452 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren – etwa die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und berät die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen. In 2.116 Fällen ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht bestätigt worden. In Folge einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr 101 Versicherte verstorben. In der überwiegenden Zahl der Fälle  handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte zurückliegen.

Bei den Rentenfällen dominieren mit einem Anteil von 57 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge. Hier spielen insbesondere Erkrankungen durch Einwirkung von Asbest eine Rolle. Ein anderes Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Hautkrankheiten, gefolgt von Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen, insbesondere Lärmerkrankungen und Schädigungen der Wirbelsäule.

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