Jahresbilanz der BGHW 2020

Leistungen, Unfallgeschehen und weitere Kennzahlen 2020 im Überblick

Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2020)

Ausgaben 2020 in Euro

Ausgaben fürBetrag in Euro
Prävention78.043.840,92
Entschädigungsleistungen
(davon Ausgleichslast 137.095.130,61 €)
1.073.037.629,56
Verwaltungskosten124.454.024,30
Sonstige Kosten*150.590.058,54
Gesamt1.426.125.553,32

* darunter fallen z.B. Beitragsausfälle und Zuführungen zu Altersrückstellungen

Ausgaben der BGHW 2020, dargestellt als Tortengrafik "Auf einen Euro entfallen"

Entschädigungsleistungen

Diese setzten sich 2020 wie folgt zusammen:

EntschädigungsleistungenBetrag in Euro
Rehabilitation390.059.645
Verletztengeld86.967.046
Renten446.098.731
Sonstige Leistungen12.817.077
Gesamt935.942.499

Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen:

  • Rehabilitation Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz, Teilhabeleistungen und Pflege.
  • Verletztengeld Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung.
  • Renten Versicherten- und Hinterbliebenenrenten
  • Sonstige Leistungen Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen Positionen, die neben den anderen Leistungen gezahlt wurden.

Rentenzahlungen

Entschädigungszahlungen der BGHW 2020 aufbereitet als Tortengrafik

Die Rentenzahlungen an Versicherte der BGHW bilden mit einem Anteil von 48 Prozent den größten Posten bei den Entschädigungsleistungen. An zweiter Stelle folgen die Rehabilitationskosten, die mit 42 Prozent einen großen Teil der Gesamtausgaben im Entschädigungsbereich ausmachen.

Zahl der Renten 2020 nach Empfängergruppen

EmpfängergruppeZahl der Rentenempfänger
Versicherte57.578
Witwen, Witwer6.054
Waisen703
Sonstige Berechtigte1
GESAMT64.336

Versicherte oder deren Hinterbliebene erhalten eine Rente beziehungsweise Sterbegeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2020 zahlte die BGHW an insgesamt 64.336 Rentenempfänger Renten in Höhe von 446,1 Millionen Euro.

Rentenzahlungen der BGHW 2020 nach Empfängergruppen, aufbereitet als Tortengrafik

Umfang der Versicherung

Bei der BGHW sind rund 380.000 Mitgliedsunternehmen mit rund 4,5 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei überwiegen mit einem Anteil von 86 Prozent kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. In diesen Unternehmen sind aber „nur“ 13 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 3,2 Prozent der Mitgliedsunternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; sie stellen aber fast zwei Drittel der Versicherten.

 

*hierbei sind Teilzeit-Beschäftigte umgerechnet in Vollzeit-Beschäftigte („Vollarbeiter“)

Mitgliedsunternehmen

Anteil der Mitgliedsunternehmen nach Unternehmensgröße

Unternehmen mitAnzahl UnternehmenProzentProzent(kumuliert)
weniger als 10 Beschäftigte 325.60085,885,8
10 bis 49 Beschäftigte41.66211,096,8
50 bis 249 Beschäftigte10.0372,699,4
250 und mehr Beschäftigte2.1420,6100,0
Gesamt379.441100,0 -

Versicherte

Verteilung der Versicherten (Vollarbeiter) nach Unternehmensgröße

Beschäftigte in Unternehmen mitAnzahl BeschäftigteProzentProzent(kumuliert)
weniger als 10 Beschäftigte598.30713,413,4
10 bis 49 Beschäftigte874.63419,532,9
50 bis 249 Beschäftigte995.73522,255,1
250 und mehr Beschäftigte2.013.44444,9100
Gesamt4.482.120100-

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Arbeitsunfälle 2020

Im Jahr 2020 wurden der BGHW 229.334 Unfälle angezeigt. Darunter hatten 118.396 Unfälle eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. Bei 1.961 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist (neue Unfallrenten). Tödlich verletzt wurden 62 Menschen, die Mehrzahl davon (38 Unfälle) bei Straßenverkehrsunfällen.

Unfallzahlen 

Art der Versicherungsfälle ArbeitsunfälleWegeunfälleGesamt
Angezeigte Unfälle196.06933.265229.334
Anzeigepflichtige Unfälle99.36019.036118.396
Neue Unfallrenten1.4465151.961
Tödliche Unfälle352762

 

Unfallgeschehen 2020 als Tortengrafik aufbereitet

Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird die Zahl der Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in Beziehung  gesetzt. Man erhält dann eine Angabe „Unfälle je 1.000 Beschäftigte“ – häufig als „1.000-Mann-Quote“ bezeichnet. Diese Größe beträgt bei der BGHW bei den anzeigepflichtigen Unfällen 26,4.

Unfallhäufigkeit 

Art der VersicherungsfälleArbeitsunfälleWegeunfälleGesamt
Angezeigte Unfälle43,77,451,1
Anzeigepflichtige Unfälle22,24,226,4
Neue Unfallrenten0,3230,1150,438
Tödliche Unfälle0,0080,0060,014

 

Berufskrankheiten

Im Jahr 2020 sind bei der BGHW 3.648 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit eingegangen. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 585 Fälle, 191 Betroffene erhalten eine ab 2020 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1.230 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und berät die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen. In 2.061 Fällen ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht bestätigt worden. In Folge einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr 92 Versicherte verstorben. In der überwiegenden Zahl der Fälle  handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte zurückliegen.

Bei den Rentenfällen dominieren mit einem Anteil von 43 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge (hier spielen insbesondere Erkrankungen durch Einwirkung von Asbest eine Rolle). Ein anderes Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Hautkrankheiten gefolgt von Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen (insbesondere Lärmerkrankungen und Schädigungen der Wirbelsäule).

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