Raubüberfall melden

Um nach einem Raubüberfall bei körperlichen und seelischen Verletzungen schnell zu helfen, benötigt die Berufsgenossenschaft die unmittelbare Meldung durch das Unternehmen.

Melden Sie uns bitte jeden Raubüberfall so zügig wie möglich – auch wenn es zu keinen äußerlich sichtbaren Verletzungen gekommen ist – an Ihre zuständige Regionaldirektion. So können die Betroffenen umgehend betreut und möglichen gesundheitlichen Folgen vorgebeugt werden. Melden Sie Raubüberfälle auch dann, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Erstmeldung des Raubüberfalls sollte möglichst telefonisch erfolgen, damit eine weitere Klärung sofort im Dialog erfolgen kann. Zusätzlich sollte im Anschluss eine schriftliche (formlos) Meldung erfolgen.

Diese sechs Angaben benötigen wir

  1. Tag des Überfalls
  2. Angaben zur betroffenen Person (Name, Vorname / Geburtsdatum / Privatadresse /Telefonnummer)
  3. Name des Ansprechpartners im Betrieb
  4. Betriebsanschrift
  5. Telefonnummer
  6. Unternehmensnummer (UNR.S) (soweit zur Hand)

Nach der Meldung des Überfalls nehmen wir umgehend telefonisch Kontakt mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf und bieten ihnen ein Beratungsgespräch mit speziell ausgebildeten Psychologen an. 

 

Beschäftige sollten psychologische Soforthilfe in Anspruch nehmen!

Überfälle können bei den Opfern hohe seelische Belastungen auslösen, die zu einem Trauma führen können. Die möglichen Folgen sind Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen (…). Solche posttraumatischen Belastungsstörungen entstehen oft erst als eine verzögerte Reaktion auf das belastende Ereignis. Auch wenn Unternehmen oder Betroffene erst wenige Tage nach dem Ereignis von diesem Angebot der gesetzlichen Unfallversicherung erfahren, sollten sie sich mit der BGHW in Verbindung setzen. Dies gilt auch für Versicherte, die nicht selbst betroffen, aber am Geschehen unmittelbar beteiligt oder beispielsweise Augenzeuge gewesen sind.

 

Das bietet die psychologische Soforthilfe

  • Persönliche Beratung der Betroffenen durch speziell auf dem Gebiet der Trauma-Verarbeitung ausgebildete Psychologen
  • Information und Aufklärung über die natürlichen Reaktionen des Menschen nach einem Gewaltereignis
  • Hilfen zum Stressabbau, um Ruhe und Abstand zu gewinnen
  • Psychische Stabilisierung (bei Bedarf organisieren wir über die psychologische Soforthilfe hinaus notwendige therapeutische Gespräche)

 

Prävention in drei Schritten

Die gesetzliche Unfallversicherung berät bei Bedarf Ihr Unternehmen in drei Schritten, wie sich künftig Raubüberfälle vermeiden lassen, wie man sich verhält, wenn's passiert und was nach einem Raubüberfall zu tun ist. Fragen Sie unsere Präventionsberater nach dem dreiteiligen Präventionskonzept (3-D-Modell) „davor, dabei, danach“.

Services und Downloads

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Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Raubüberfall melden

Bitte richten Sie die Meldung eines Raubüberfalls an die zuständige Regionaldirektion.

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