Pflege

Werden Versicherte durch die Folgen eines Versicherungsfalls pflegebedürftig, erhalten sie, regelmäßig neben einer Rente, auch Pflegegeld oder Pflege als Sachleistung.

Die Höhe des Pflegegeldes ist unterschiedlich und hängt von der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe ab. Diesen individuell vorliegenden Grad der Hilflosigkeit stellt die Berufsgenossenschaft fest.

 

Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?

Mit der Pflege soll die Versorgung im täglichen Leben dauerhaft sichergestellt werden. Die Berufsgenossenschaft gewährt Leistungen der Pflege, solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen. Auch bei nur vorübergehender Pflegebedürftigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf Pflege.

 

Vielfalt der Leistungen im Rahmen der Pflege

Der Gesetzgeber sieht die vorrangige Gewährung von Pflegegeld vor. Auf Antrag der Versicherten kann, in Abstimmung mit ihnen und/oder den pflegenden Angehörigen, statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt (Hauspflege) oder Heimpflege durch die Berufsgenossenschaft – gemeinsam mit allen Beteiligten, insbesondere den Betroffenen – planvoll organisiert und umgesetzt werden. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflege als Sachleistung ist möglich (Kombinationspflege). Entscheidend sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalles.

 

Abgrenzung zum Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Falls Pflegegeld, Pflege als Sachleistung oder eine Kombination aus Geld- und Sachleistung von der Berufsgenossenschaft erbracht wird, ruht der niedrigere Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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Die Entgeltersatzleistungen der Berufsgenossenschaft erstrecken sich von Verletzten- und Übergangsgeld bis hin zu Renten. So bleiben Versicherte nach einem Schadensfall finanziell abgesichert.

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FAQ – häufig gestellte Fragen

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Welche Leistungen bietet die BGHW bei einem Arbeitsunfall?

Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
  • Verletztengeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Übergangsgeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Versichertenrente
  • Pflege
  • Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld

Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.

Stand: 14.07.2022

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