Reisekosten

Ob Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr, Kilometergeld oder Gepäcktransport: Wir erstatten Reisekosten, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall entstehen.

Es kommt vor, dass Versicherte in Zusammenhang mit ihrem Versicherungsfall reisen müssen. Zum Beispiel, um Maßnahmen zur Heilbehandlung oder Teilhabe am Arbeitsleben wahrzunehmen. Bei der Erstattung der Reisekosten berücksichtigen wir die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Richtlinien der Unfallversicherungsträger über Reisekosten.

 

Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Für öffentliche Verkehrsmittel werden die nachgewiesenen Kosten (Tickets, Fahrkarten), die bei Benutzung der niedrigsten Klasse entstehen, erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen umfassend auszuschöpfen. Dies kann z. B. bei regelmäßigen Fahrten durch Mehrfahrtentickets (auch Wochen- oder Monatskarten) oder bei Einzelreisen durch private Vergünstigungsmöglichkeiten (z.B. bereits vorhandene BahnCard) erfolgen.

 

Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen

Nutzen Sie für die Reise ein privates Fahrzeug, werden Ihnen die Kosten im Rahmen einer pauschalen Wegstreckenentschädigung entsprechend der Regelung im Bundesreisekostengesetz erstattet. Die Wegstreckenentschädigung für einen „normalen“ Pkw beträgt zur Zeit 20 Cent je erforderlichen zurückgelegten Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro für die Hin- und Rückfahrt zusammen.

 

Fahrtkosten durch Nutzung anderer Fahrdienste (Taxi, Krankenwagen)

Die Kosten für ein Taxi können ausnahmsweise übernommen werden, wenn nach ärztlicher Bescheinigung wegen Art oder Schwere der Behinderung ein privates Kraftfahrzeug nicht genutzt werden kann oder die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht möglich oder zumutbar ist. Einen Krankentransport dürfen Sie nur auf ärztliche Verordnung benutzen, wenn wegen Art oder Schwere des Gesundheitsschadens die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs bzw. eines Mietwagens nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Sofern Ihnen die behandelnden Ärzte die notwendige Bescheinigung nicht ausstellen, nutzen Sie bitte andere Verkehrsmittel oder sprechen Sie uns im Zweifel vor Fahrtbeginn an. Taxikosten zur erstmaligen durchgangsäztlichen Vorstellung nach einem Unfall werden übernommen, wenn die Nutzung eines KfZ oder regelmäßig wiederkehrender Verkehrsmittel nicht möglich gewesen ist.

 

Sonstige Kostenerstattung

Neben den reinen Fahrtkosten kommt auch die Erstattung von Gepäcktransport-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten in Betracht.

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Stand: 14.07.2022

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