Antrag zur Logonutzung
Die Nutzung der UV-Marken kann mit nachfolgendem Formular beantragt werden.
Wichtige Hinweise

Benötigt wird die volle Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der anfragenden Stelle. Daneben müssen konkrete Angaben zum Verwendungsgrund und -zweck gemacht werden, insbesondere sollten sämtliche zu genehmigende Nutzungsarten (wie Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung in gedruckter und/oder elektronischer Form, öffentliche Zugänglichmachung im Internet und/oder Intranet) ausdrücklich und so konkret wie möglich angegeben werden. Entsprechendes gilt für den räumlichen und zeitlichen Nutzungsumfang. Die Marke darf dementsprechend auch nur für den dort angegebenen Nutzungszweck, die Nutzungsdauer und Nutzungsart verwendet werden. Bei gedruckten Publikationen muss eine verbindliche Druckauflage festgelegt werden. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Markeninhabers (UV-Trägers) weder an Dritte übertragen werden, noch dürfen Dritten weitere Nutzungsrechte eingeräumt werden (Unterlizenzierung).
Zudem muss die Seite des Druckwerkes, der Homepage oder des digitalen Mediums, auf der die UV-Marke erscheinen soll, im Entwurf vorab zugesandt werden. Bei Homepages genügt die Angabe eines Links, bei anderer Verwendung eine Abbildung.
Bei der Nutzung in HTML-Dokumenten muss das Logo mit der im Antrag angegebenen Website des Markeninhabers (UV-Trägers) verlinkt sein. Die Website darf nicht in einem i-Frame angezeigt werden.
Bei der Nutzung der UV-Marken in Druckwerken oder auf CD, DVD etc. sollte ein Belegexemplar der betreffenden Publikation innerhalb einer Woche nach dem Druck oder der Veröffentlichung an die im Antrag angegebene Adresse des Markeninhabers (UV-Trägers) gesendet werden.
Jegliche anderweitige Verwendung als die genehmigte, insbesondere auch Änderungen/Umgestaltungen der Umgebung in welche die UV-Marke eingebunden ist, wie z.B. Websites sowie sonstige digitale Medien, müssen dem Markeninhaber (UV-Träger) vor einer beabsichtigten Änderung/Umgestaltungen angezeigt werden und von ihm vorab schriftlich genehmigt werden.
Jede Verwendung der UV-Marke muss den Regelungen zum visuellen Erscheinungsbild der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechen (Corporate Design). Es sind nachfolgende Punkte zur Darstellung einzuhalten.
Regelungen zur Verwendung von Wort-Bildmarken (Logos) der gesetzlichen Unfallversicherung
Es sind die folgenden Punkte zur Darstellung einzuhalten.
Farben
Die Farben der zur Verfügung gestellten Logos dürfen nicht verändert werden.
Die Logos werden immer auf einen weißen oder sehr hellen Hintergrund gesetzt. Es ist auf eine bestmögliche Erkennbarkeit des Logos zu achten. Die Abbildung auf stark strukturierten Hintergründen oder Verläufen ist nicht zulässig.
In Sonderfällen kann die Darstellung in Schwarz oder Weiß erfolgen. Diese Darstellung ist mit den Ansprechpersonen abzustimmen.
Gestaltung
Logos müssen immer vollständig in den festgelegten Farben abgebildet werden. Veränderte Darstellungen sind nicht zulässig. Dazu zählen insbesondere:
- angeschnittene Darstellung
- Verzerrung
- Outline-Darstellung
- Verwendung als Hintergrund
- Rotation
- illustrative oder grafische Veränderung
- Reduzierung der Deckkraft
Schutzraum
Es muss ein Mindestabstand zu benachbarten grafischen Elementen und Formaträndern eingehalten werden. Dieser beträgt nach links und oben 2x Modul „a“, nach rechts und unten 1,5x Modul „a“. Im unten stehenden Beispiel ist der Mindestabstand als hellblaue Fläche erkennbar. Die rote Linie markiert die nächstgelegene zulässige Position anderer Elemente.
Größe

Die Logo-Dateien werden mit einer Modulgröße „a“ von 10mm ausgeliefert. Die Mindestgröße des Moduls „a“ sollte 1,5mm nicht unterschreiten (Größe 15% der Logo-Dateien).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mediengestaltung(at)bghw.de
Markeninhaber: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Adresse: BGHW, Unternehmenskommunikation, 68145 Mannheim
Website (angeben in digitalen Medien): bghw.de