Was ist versichert?

Auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz: Wenn ein Unfall passiert, greift für die Versicherten der BGHW ein umfassender Versicherungsschutz und die Berufsgenossenschaft sichert ihre Mitglieder mit allen geeigneten Mitteln ab.

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz steht im Mittelpunkt unserer Präventionsarbeit. Kommt es trotzdem zu Unfällen, sind wir als BGHW für unsere Mitglieder da: Alle Beschäftigten sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Raubüberfällen über ihre Berufsgenossenschaft versichert. Ihnen steht ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem aus einer Hand zur Verfügung. 

Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden.

Zum Arbeitsunfall

Wegeunfall

Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert.

Zum Wegeunfall

Raubüberfall

Raubüberfälle bei der Arbeit gelten als Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft ist nach solch einem Ereignis für die Versicherten da.

Zum Raubüberfall

Berufskrankheiten

Arbeit kann krank machen. Die Berufsgenossenschaft versucht, Berufskrankheiten zu verhindern und deren Folgen mit allen geeigneten Mitteln zu mildern.

Zu Berufskrankheiten

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Ihr Kontakt zu uns

Wir sind für Sie da!

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Telefon:
0228 5406-8000

Fax:
0228 5406-65499

E-Mail:
reha(at)bghw.de

Konkrete Fragen zu einem Versicherungsfall

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