Wer ist bei der BGHW versichert?
Ein Unternehmen ist Mitglied bei der BGHW?
Dann sind automatisch alle Arbeiterinnen und Arbeiter von dem Unternehmen bei der BGHW versichert.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Auszubildende
- angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter in Teil·zeit.
- angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter in Voll·zeit.
Die Besitzer von den Unternehmen gehören nicht zu den Arbeiterinnen und Arbeitern.
Deshalb sind die Besitzer nicht automatisch bei der BGHW versichert.
Aber die Besitzer können sich freiwillig bei der BGHW versichern.
Manche Unfälle passieren zwar auf der Arbeit.
Aber nicht alle von diesen Unfällen sind Arbeits·unfälle.
Der Unfall passiert zum Beispiel:
- beim Schlafen?
- beim Essen?
- oder beim Spazieren·gehen?
Diese Dinge gehören nicht zur Arbeit?
Wahrscheinlich sind die Unfälle dann keine Arbeits·unfälle.
Die Unfälle müssen dann genau geprüft werden.
In einem Unternehmen hat es einen Arbeits·unfall gegeben?
Dann muss das Unternehmen den Unfall bei der BGHW melden.
Das Unternehmen hat 3 Möglichkeiten:
Unter diesem Link finden Sie dafür alle wichtigen Informationen:
https://www.bghw.de/der-versicherungsschutz-der-bghw/arbeitsunfall/arbeitsunfall-melden
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Die BGHW hat eine Liste von speziellen Ärztinnen und Ärzten.
Diese speziellen Ärztinnen und Ärzte heißen: Durchgangs·ärzte.
Durchgangs·ärzte sind Fachärzte für Unfälle.
Sie haben einen Arbeits·unfall?
Dann gehen Sie zu einer Durchgangs·ärztin oder einem Durchgangs·arzt von der BGHW.
Unter diesem Link können Sie nach einem passenden Durchgangs·arzt suchen:
https://www.bghw.de/weiterbildung-services/durchgangsarzt-finden
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Wege·unfall
Sie haben einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause?
Dann ist der Unfall ein Wege·unfall.
Wege·unfälle sind auch durch die BGHW versichert.
Achtung:
Der direkte Weg zur Arbeit ist versichert.
Und der direkte Weg von der Arbeit nach Hause ist versichert.
Manche Umwege sind auch versichert.
Zum Beispiel:
- Sie müssen Ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit wegbringen.
- Sie fahren in einer Fahr·gemeinschaft.
- Bei Umleitungen auf den Straßen.
- Der Umweg ist schneller als der direkte Weg.
Sie erledigen auf dem Weg noch andere private Dinge?
Und Sie machen dafür einen Umweg?
Dann sind Sie auf diesem Umweg nicht durch die BGHW versichert.
Die BGHW hat eine Liste von speziellen Ärztinnen und Ärzten.
Diese speziellen Ärztinnen und Ärzte heißen: Durchgangs·ärzte.
Die Durchgangs·ärzte sind Fachärzte für Unfälle.
Sie haben einen Wege·unfall?
Dann gehen Sie zu einer Durchgangs·ärztin oder einem Durchgangs·arzt von der BGHW.
Unter diesem Link können Sie nach einem passenden Durchgangs·arzt suchen:
https://www.bghw.de/weiterbildung-services/durchgangsarzt-finden
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.
Raub·überfall
Ein Raub·überfall passiert bei der Arbeit?
Zum Beispiel:
- Ein Raub·überfall passiert an der Kasse.
- Oder ein Raub·überfall passiert beim Geld·transport.
Dann ist der Raub·überfall ein Arbeits·unfall.
Raub·überfälle können schlimme Folgen für die Opfer haben:
- Körperliche Verletzungen.
- Und seelische Verletzungen.
Zum Beispiel: Das Opfer hat vielleicht immer sehr viel Angst.
Manche Menschen werden nach einem Raub·überfall psychisch krank.
Es gibt sehr viele unterschiedliche Arten von psychischen Krankheiten.
Vielleicht geht es der Person immer sehr schlecht.
Vielleicht hat die Person große Angst.
Vielleicht kann sich die Person nicht mehr konzentrieren.
Oder nicht mehr richtig schlafen.
Der Raub·überfall war ein Arbeits·unfall?
Und das Opfer hat durch den Überfall körperliche Verletzungen?
Oder seelische Verletzungen?
Oder die Person hat eine psychische Krankheit bekommen?
Dann hilft die BGHW.
Berufs·krankheit
Manche Menschen werden durch ihre Arbeit krank.
In manchen Berufen gibt es typische Berufs·krankheiten.
Zum Beispiel:
Eine Person hat viele Jahre in ihrem Beruf schwere Kisten getragen.
Deshalb hat die Person jetzt Rücken·schmerzen.
Diese Rücken·schmerzen sind dann eine Berufs·krankheit.
Die BGHW hilft Menschen mit Berufs·krankheiten.
Achtung: Nicht alle Krankheiten sind Berufs·krankheiten.
Berufs·krankheiten können nur ganz bestimmte Krankheiten sein.
Diese Krankheiten stehen in einer Liste im Gesetz.
Wichtig ist auch:
Der Grund für die Krankheit muss die Arbeit in dem Beruf sein.
Sie denken: Ich habe eine Berufs·krankheit?
Dann sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder mit Ihrer Ärztin.
Ihr Arzt meldet Ihre Krankheit dann bei der BGHW.
Unter diesem Link finden Sie dafür alle wichtigen Informationen:
https://www.bghw.de/versicherung-leistung/was-ist-versichert/berufskrankheit/berufskrankheit-melden
Achtung: Der Link führt aus unserem Leichte-Sprache-Angebot heraus.
Der Text ist dann nicht mehr in Leichter Sprache.