Zuschuss für ein Fahrsicherheitstraining
Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining trägt wesentlich zur Vermeidung von Verkehrsunfällen bei. Deshalb fördert die BGHW diese Maßnahme finanziell.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften verschiedene Sicherheitstrainings für die Fahrer von Kraftfahrzeugen entwickelt. Diese Trainings haben sich als wichtige Komponente bei der Reduzierung der Straßenverkehrsunfälle bewährt. Bezuschusst werden folgende Trainings nach den Vorgaben des DVR:
- Pkw-Fahrsicherheitstrainings,
- Lkw-Fahrsicherheitstrainings,
- Motorrad-Fahrsicherheitstrainings,
- Fahrsicherheitstrainings mit dem Schwerpunkt „Fahr und Spar mit Sicherheit“ oder „Sicher und defensiv Fahren“,
- Short Duration Trainings.
Andere Trainings werden nicht bezuschusst.
Eine umfassende Liste der Anbieter für Sicherheitstrainings findet sich auf der Homepage des DVR.
Höhe des Zuschusses
Auszubildende: bis zu 120 Euro
Personen, die mehr als 10.000 km pro Jahr ausschließlich auf Dienstfahrten zurücklegen (ohne Wege zur Arbeit): bis zu 120 Euro
Alle anderen Versicherten: bis zu 120 Euro
Aus Gründen einer späteren Evaluation der Wirksamkeit dieser Unterstützung bitten wir Sie, die Unterscheidung der 3 Gruppen bei der Antragstellung beizubehalten, auch wenn die maximale Zuschusshöhe für alle Gruppen nunmehr identisch ist.
Der Zuschuss wird pro Versichertem einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren gewährt.
Beachten Sie vor einem Antrag bitte immer auch die
Sie enthalten wichtige Informationen.
Antrag
Richten Sie Anträge zum Sicherheitstraining mindestens vier Wochen vor dessen Durchführung an:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Regionaldirektion Südwest
Prävention
68145 Mannheim
E-Mail: sicherheitstraining(at)bghw.de
Telefax: 0621 183-63151
Wir akzeptieren ausschließlich Anträge durch Mitgliedsunternehmen der BGHW unter Verwendung unseres Anmeldeformulars sowie unter Beachtung der Teilnahmebedingungen. Mit der persönlichen Unterschrift bestätigen Sie, dass die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorgenannten Bedingungen erfüllen und die Hinweise zum Sicherheitstraining gelesen haben. Eine Beantragung von Gutscheinen durch die Beschäftigten selbst ist nicht möglich.
Dem Unternehmen wird nach Beantragung für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ein persönlicher Gutschein übersandt, der beim Anbieter des Sicherheitstrainings eingelöst werden kann. Denken Sie daran, den Gutschein vor dem Einlösen zu unterschreiben und mit dem Firmenstempel zu versehen.
Die ausgegebenen Gutscheine sind ab ihrem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld bereits freie Kapazitäten für das Sicherheitstraining bei den Anbietern zu erfragen. Innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten ist der Termin für das Sicherheitstraining frei wählbar.
Services und Downloads
Vertiefende Materialien
Weiterführende Links und Inhalte
FAQ – häufig gestellte Fragen
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften verschiedene Sicherheitstrainings für die Fahrer von Kraftfahrzeugen entwickelt, die sich zur Reduzierung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle bewährt haben. Bezuschusst werden Pkw-, Lkw- und Motorrad-Sicherheitstrainings nach den Vorgaben des DVR. Andere Trainings werden nicht bezuschusst. Auf der Homepage des DVR finden Sie eine Liste der Anbieter für Sicherheitstrainings.
Richten Sie Anträge zum Sicherheitstraining mindestens vier Wochen vor dessen Durchführung an:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Regionaldirektion Südwest
Prävention
68145 Mannheim
E-Mail: sicherheitstraining(at)bghw.de
Telefax: 0621 183-63151
Wir akzeptieren ausschließlich Anträge durch Mitgliedsunternehmen der BGHW unter Verwendung unseres Formulars (Gutscheinantrag, PDF) sowie unter Beachtung der Teilnahmebedingungen (PDF). Mit der persönlichen Unterschrift bestätigen Sie, dass die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorgenannten Bedingungen erfüllen und die Hinweise zum Sicherheitstraining gelesen haben. Die Beschäftigten selbst können diese Gutscheine nicht beantragen.
Dem Unternehmen wird nach Beantragung für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ein persönlicher Gutschein übersandt, der beim Anbieter des Sicherheitstrainings eingelöst werden kann. Denken Sie daran, den Gutschein vor dem Einlösen zu unterschreiben und mit dem Firmenstempel zu versehen.
Die ausgegebenen Gutscheine sind ab ihrem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld bereits freie Kapazitäten für das Sicherheitstraining bei den Anbietern zu erfragen. Innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten ist der Termin für das Sicherheitstraining frei wählbar.
Die BGHW fördert die Teilnahme an Sicherheitstrainings nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durch folgende Zuschüsse:
Höhe des Zuschusses zum Sicherheitstraining
- Auszubildende: 120 €
- Personen, die mehr als 10.000 km pro Jahr ausschließlich auf Dienstfahrten zurücklegen (ohne Wege zur Arbeit): 120 €
- alle anderen Versicherten: 120 €
Aus Gründen einer späteren Evaluation der Wirksamkeit dieser Unterstützung bitten wir Sie, die Unterscheidung der 3 Gruppen bei der Antragstellung beizubehalten, auch wenn die maximale Zuschusshöhe für alle Gruppen identisch ist.
Der Zuschuss wird pro Versichertem einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren gewährt.
Anfragen zu speziellen Vorgehensweisen – z.B. für deutschlandweite Filialunternehmen oder für ein Eco-Training (auch „Sicheres und defensives Fahren“)– richten Sie an:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Thomas Ullmann
Prävention
M5,7
68161 Mannheim
sicherheitstraining(at)bghw.de
Liegen die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall vor, kann ein Unfall von der BGHW anerkannt werden. Versicherungsschutz für ein Fahrsicherheitstraining besteht beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme anweist, also die Teilnahme vorschreibt. Ein Unfall ist auch versichert, wenn das Fahrsicherheitstraining während der Arbeitszeit durchgeführt oder die Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Grund dafür muss sein, dass der Beschäftigte die im Training erworbenen Kenntnisse auch für seine Arbeit braucht. Unfallversicherungsschutz besteht nicht, wenn das Training während der Freizeit aus überwiegend eigenem Interesse absolviert wird. Dies gilt selbst dann, wenn sich die BGHW an den Kosten des Trainings beteiligt oder der Arbeitgeber die Teilnahme allgemein empfiehlt.
Findet das Fahrsicherheitstraining im Rahmen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung statt, kann auch Versicherungsschutz bestehen. Klassisches Beispiel für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ist die Betriebsfeier. Mit Gemeinschaftsveranstaltungen fördern die Unternehmensleitungen üblicherweise den betrieblichen Zusammenhalt. An der Veranstaltung sollten alle Beschäftigten teilnehmen können. Mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung endet auch der Versicherungsschutz.
Ist das Fahrsicherheitstraining selbst vom Versicherungsschutz umfasst, ist auch der Hin- und Rückweg versichert.
Die Entscheidung über die Anerkennung eines Versicherungsfalles treffen die zuständigen Sachbearbeiter. Sie berücksichtigen alle Umstände jedes konkreten Einzelfalles.