Nummer sicher
statt Numerus clausus.
Das duale Bachelor-Studium "Gesetzliche Unfallversicherung".
Akademisches Studium oder wertvolle Praxiserfahrung? Wir bieten dir beides! Und noch viel mehr. Festes monatliches Gehalt, grundsätzliche Übernahmegarantie und damit absolute Sicherheit für deine Zukunft. Das Beste ist: Du wirst Teil einer Gemeinschaft, die sich für eine wirklich sinnvolle Sache engagiert – den Schutz von Menschen.
Dein Studium im Reel-Tempo!
Alle relevanten Informationen in 30 Sekunden.
Studienbeginn: | 1. Oktober eines jeden Jahres |
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Bewerbungszeitraum: | In der Regel ab 1. September jeden Jahres für das folgende Einstellungsjahr. Bitte beachte die jeweiligen Stellenausschreibungen und Bewerbungsfristen in der Stellenbörse. |
Studiendauer: | 3 Jahre |
Abschluss: | Bachelor of Arts |
Studienort: | Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) in Bad Hersfeld |
Praxisphasen: | Am Einstellungsort |
Die BGHW bietet dir ein umfassendes duales Hochschulstudium innerhalb eines dreijährigen Bachelor-Studiengangs an der DGUV Hochschule (Campus Bad Hersfeld).
Sicherer Job. Sinnvolle Arbeit.
Erfahre mehr über den öffentlichen Dienst und die BGHW.
Bei uns arbeitest du im öffentlichen Dienst – also für einen Arbeitgeber, der nicht auf Gewinn aus ist, sondern im Auftrag der Gesellschaft handelt. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung sichern wir Menschen ab, denen im Job oder auf dem Arbeitsweg etwas zustößt.
Für dich bedeutet das, dass du eine Tätigkeit ausübst, die Sinn stiftet, weil du Menschen ganz konkret hilfst. Und das schon ab Tag 1 – denn bei uns gilt: Mitmachen statt zuschauen! Freu dich auf abwechslungsreiche Aufgaben, eine moderne Arbeitswelt und ein Team, das Zusammenhalt großschreibt.
Auch nach dem Studium profitierst du von tollen Extras: spannende Weiterbildungen, Gesundheitstage und Massagen, gemeinsame Firmenfeiern und Teamevents, außerdem familienfreundliche Angebote wie Eltern-/Kindbüro oder Kinderferienzuschüsse – um nur ein paar Highlights zu nennen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Nach dem Studium kannst du je nach Standort in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Die größten Abteilungen sind unsere Mitgliedschaft- und Beitragsabteilungen und unsere Rehabilitation- und Leistungsabteilungen.
Besonders stolz sind wir, dass alle unsere Studierenden nach dem Studium grundsätzlich von uns übernommen werden. Wir stellen nicht mehr Studierende ein, als wir benötigen. Daher garantieren wir ein sehr angenehmes Arbeitsklima. Du darfst immer auf Unterstützung durch andere Studierende rechnen, wenn es in einzelnen Modulen nicht so läuft, wie gedacht. Du musst eigentlich nur dein Studium bestehen und für den unwahrscheinlichen Fall, dass du einzelne Prüfungen nicht bestehen oder das Studium nicht im ersten Anlauf schaffen solltest, bekommst du immer Hilfe und Rat durch deine Hochschulbeauftragten, die Ausbilder/innen und deiner Kommiliton/innen.
Während des Studiums bist du bei der BGHW als Tarifbeschäftigte/r angestellt und erhältst eine ansprechende Vergütung von 1.744,00 €.
Zum Studium können nur Personen mit allgemeiner Hochschul- oder Fachhochschulreife oder durch einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung zugelassen werden. Auch eine Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsangestellten mit Berufserfahrung bei einer Berufsgenossenschaft reicht. Zudem ist ein Arbeitsverhältnis mit der BGHW notwendig. Solltest du dir nicht sicher sein, ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, kann durch die BGHW eine Prüfung durchgeführt werden.
Nach bestandenem Bachelor-Studium stehen dir unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten an den unterschiedlichen Standorten der BGHW offen.
Du kannst Ansprechpartner/in für Versicherte werden, die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Du organisierst in diesen Fällen im Rahmen der Rehabilitation die medizinische Versorgung. Oder du kannst Ansprechpartner/in für Betriebe werden, die Fragen rund um das breite Leistungsspektrum der Unfallversicherung haben. Dabei prüfst du Versicherungsverhältnisse, berechnest Beiträge und berätst unsere Mitglieder.
Nein, nicht bei uns!
Wir achten, während deiner kompletten Studienzeit, auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance zwischen Studium, Arbeits- und Privatleben. Während deiner Vorlesungszeiten musst du nicht im Büro sein, denn Vorlesungs- und Bürozeiten sind strikt getrennt.
Für deine Bachelorarbeit wirst du 2 Monate (bezahlt) freigestellt. Bei der Themenfindung erhältst du von den Hochschulen und auch von der BGHW Unterstützung. Während der Zeit wirst du bei der Erstellung der Bachelorarbeit von deinem Professor/deiner Professorin durchgängig unterstützt. Diese/r steht dir jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Zudem kannst du im Regelfall sogar deine/n Prüfer/in auswählen.