Hinweise zum Lohnnachweis Digital
Wie ist das Kurzarbeitergeld beim Lohnnachweis digital zu berücksichtigen? Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Kurzarbeitergeld
Bei Kurzarbeit hat der Beschäftigte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen persönlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Insofern handelt es sich in der Unfallversicherung um kein nachweispflichtiges Entgelt. Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld lediglich im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit an den Beschäftigten aus. Das Kurzarbeitergeld ist folglich keine Gegenleistung des Unternehmers für unselbständige Arbeit.
Beispielberechnung:
Angestellter (verheiratet, Lohnsteuerklasse III, Kinderfreibetrag 1,0) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und einem Bruttogehalt von 2.500 Euro. Aufgrund von Kurzarbeit wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden und das Bruttogehalt auf 1.875 Euro reduziert. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist lediglich das Ist-Entgelt (hier: 1.875 Euro) nachweispflichtig.
Brutto | Rechnerischer Leistungssatz* | |
Soll- Entgelt | 2.500 EUR | 1.232,02 EUR |
Ist- Entgelt | 1.875 EUR | 979,90 EUR |
Differenz | 625 EUR | 252,12 EUR |
* Errechneter Wert, entnommen aus der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
In vielen Unternehmen wird zum Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber ein Zuschuss gezahlt. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Sozialversicherungsentgeltverordnung sind Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt (fiktives Entgelt) nicht übersteigen. Das fiktive Entgelt ist im Gegensatz zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nachweispflichtig.
Berechnung
1. Fiktives Entgelt
Unterschiedsbetrag Soll- und Ist-Entgelt = 625 EUR |
Davon 80 v.H. = 500 EUR |
Fiktives Entgelt = 500 EUR |
2. Nicht nachweispflichtiger Zuschuss
Fiktives Entgelt | 500,00 € |
Kurzarbeitergeld | - 252,12 € |
Differenz | 247,88 € |
Folglich wäre in dem Beispiel ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld von bis zu 247,88 Euro in der Unfallversicherung nicht nachweispflichtig. Sofern höhere Zuschüsse gezahlt werden, ist nur der übersteigende Betrag in der Unfallversicherung nachweispflichtig.
Angaben der Arbeitsstunden im Lohnnachweis Digital
Bitte beachten Se, dass im Lohnnachweis Digital bei Kurzarbeit die reduzierte Anzahl der Arbeitsstunden anzugeben ist. Eine Meldung der vollen Arbeitsstunden trotz Kurzarbeit ist nicht korrekt.