Mitgliedsnummer

Jedes Unternehmen erhält nach der Anmeldung bei der BGHW eine Mitgliedsnummer.

Achtung!

Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell.

Seit Oktober 2022 vergibt die BGHW nur noch Unternehmensnummern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Symbol mit einem Ausrufezeichen

Die Mitgliedsnummer wird unter anderem benötigt im Zusammenhang mit Beitragsangelegenheiten, Entgeltnachweis, Bestellungen im Medienshop und Seminaranmeldungen. Sie ermöglicht zudem den Zugang zu Serviceangeboten der BGHW, wie beispielsweise zum Extranet.

Die Mitgliedsnummer hat zehn Stellen mit einem Bindestrich an der fünften Stelle (Beispiel: 1234-56789).

Hier finden Sie Ihre Mitgliedsnummer

Sie finden Ihre Mitgliedsnummer auf dem Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein), den jedes neue Unternehmen erhält oder auf dem Veranlagungsbescheid mit der/den jeweiligen Gefahrklasse/n Ihres Unternehmens. Auch auf dem jährlich übersandten Beitragsbescheid finden Sie Ihre Mitgliedsnummer.

Gegebenenfalls liegen diese Unterlagen bei Ihrer Lohnbuchhaltung/Personalstelle oder bei Ihrem Steuerbüro.

Sollten Sie hier nicht weiterkommen, hilft Ihnen auch unser Servicecenter gerne weiter.

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Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Telefon:
0621 5339-9001

Fax:
0621 183-65330

E-Mail:
mitgliederservice(at)bghw.de

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