Kombinierte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die BGHW

Die BGHW möchte für sich sowie ihre Organe und Mitarbeiter eine kombinierte Vermögensschadenhaftpflicht-/ Vermögenseigenschadenversicherung abschließen.

Die BGHW möchte für sich sowie ihre Organe und Mitarbeiter eine kombinierte Vermögensschadenhaftpflicht-/ Vermögenseigenschadenversicherung abschließen.

Dieser Versicherungsschutz bestand in der Vergangenheit im Rahmen mehrerer Einzel-versicherungsverträge bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften.

Diese Verträge sind jeweils seitens der BGHW zum jeweiligen Ablauf gekündigt worden. Aktuell besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer kombinierten Versicherungslösung. Auch dieser Vertrag wurde seitens der BGHW bereits zum 02.10.2024, 00:00 Uhr, gekündigt.

Der neue Versicherungsschutz soll lückenlos und aufeinander aufbauend gestaltet werden. Die Grunddeckung soll die Eigen- und Drittschäden mindestens mit einer Versicherungssumme von 5.000.000,00 EUR für sämtliche versicherten Personen abdecken. Die Höherdeckung soll aufbauend auf der Grunddeckung die gesetzliche Haftung der Organe, wie z. B. Vorstand, Vertreterversammlung und leitende Mitarbeiter in Höhe von weiteren 5.000.000,00 EUR bzw. optional weiteren 10.000.000,00 EUR abdecken. Das Ziel ist eine Gesamtversicherungssumme von 10.000.000,00 EUR bzw. optional 15.000.000,00 EUR für die Organe und leitenden Mitarbeiter, die in dieser Höhe auch für die einzelne Person zur Verfügung steht.

Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ansprechpartnersuche

Finden Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl Ihre Ansprechpersonen für Ihre Frage über unsere Ansprechpartnersuche

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular