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Hautgesund durch den Sommer

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Wer im Freien arbeitet sollte gerade jetzt zur Sommerzeit an UV-Schutz denken. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip ergreifen. Auch das Eincremen mit Sonnencreme – ebenso wie schützende Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und die Schattenpause in der Mittagszeit – gehören dazu.

In den Mitgliedsunternehmen der BGHW arbeiten Beschäftigte häufig im Freien, zum Beispiel in den Branchen Landhandel, Baustoffhandel, Recycling, Hafenumschlag und Photovoltaik. Sie sind der UV-Strahlung besonders ausgesetzt. Die UV-Strahlen dringen tief in die Haut ein, schädigen die Zellen und können zu Sonnenbrand, Hautkrebs und Augenschäden führen. Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr. Das Tückische: Schäden durch UV-Strahlung spürt man erst, wenn es zu spät ist. Auch ohne sichtbaren Sonnenbrand kann die Strahlung das Risiko für Hautkrebs erhöhen und die Haut altern lassen. Die BGHW verzeichnet pro Jahr rund 300 Verdachtsanzeigen auf berufsbedingt verursachten weißen Hautkrebs. Doch das muss nicht sein: Bei Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung kann mit dem richtigen Schutz der Entstehung von hellem Hautkrebs nachhaltig vorgebeugt werden.

Gefährdungen durch UV-Strahlung

⇒ Hautschädigung durch UV-Strahlung

  • Kurzfristig: Sonnenbrand
  • Langfristig: Hautalterung, Hautkrebs

⇒ Augenschädigung durch UV-Strahlung

  • Hornhaut- und Bindehautentzündung
  • Grauer Star
  • Thermischer Netzhautschaden

⇒ Belastung des Herz-Kreislauf-Systems und des Wasser- und Elektrolythaushalts durch Wärmestrahlung

Symbol für einen informativen Hinweis
Plakat "Arbeiten in der Sonne - kühlen Kopf und heile Haut bewahren" mit Tipps: Kopfbedeckung mit breiter Krempe und am besten auch Nackenschutz tragen, körperbedeckende Kleidung tragen, UV-Schutzbrille tragen, nichtbedeckte Körperteile schützen: UV-Schutzmittel mit Lichtschutzfaktor 30 und mehr verwenden
Einfache Maßnahmen können die Haut vor schädlicher UV-Strahlung schützen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze im Freien in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen nach dem sogenannten »TOP-Prinzip« festlegen. Es besagt, dass technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen haben.

Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen

Zu den technischen Maßnahmen gehört, dass Arbeitsbereiche mit Überdachungen, Sonnenschirmen oder Sonnensegeln ausgestattet werden. Auch für Pausen sollte es Unterstellmöglichkeiten geben. Durch gute organisatorische Maßnahmen, sind Arbeitsabläufe so zu planen, dass möglichst viele Tätigkeiten im Schatten erledigt werden können. Generell gilt, die Sonneneinwirkung auf Beschäftigte zu vermeiden, insbesondere in der Mittagszeit.  Helfen kann hier auch ein früherer Arbeitsbeginn und körperlich anstrengende Arbeit in die frühen Morgenstunden zu verlegen. Auch ein Arbeitsplatzwechsel von Beschäftigten zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung kann hilfreich sein. Die Pausenplanung sollte den Tageszeiten und den Temperaturen anpasst werden. Wichtig ist auch, dass Getränke bereitgestellt werden, am besten Wasser. Persönliche Maßnahmen sind geeignete Kleidung wie lange Hosen, langärmelige Oberteile aus atmungsaktiven Materialien wie zum Beispiel Baumwolle und geschlossene Schuhe. Eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe empfiehlt sich, um auch Nacken und Ohren zu schützen. Wer einen Helm tragen muss, kann leichte Tücher unterziehen, um Nacken- und Ohren zu schützen. Wichtig ist auch, die Augen mit einer Sonnenbrille zu schützen.

 

Auf die Brille…!

Informationen zum Augenschutz vor UV-Strahlung und eine Checkliste zur Auswahl der richtigen Sonnenschutzbrille gibt es in unserem E-Magazinbeitrag „Zu viel des Lichts“.

 

Ein Luftfracht-Mitarbeiter am Flughafen trägt eine Sonnenbrille und checkt seine Unterlagen
Himmel mit Wolken und Sonne, die blendet
Hitze darf beim Autofahren nicht unterschätzt werden.

Ebenso wichtig ist es, ein UV-Schutzmittel bei der Arbeit, aber auch in der Freizeit zu verwenden. Sonnencreme sollte auf alle ungeschützten Körperteile auftragen werden, zum Beispiel Gesicht und Hände. Im Umgang mit Sonnencreme helfen diese Tipps, um einer UV-bedingten Schädigung der Haut vorzubeugen:

UV-Index beachten

Der UV-Index beschreibt die Stärke der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Je höher er ist, desto höher ist die UV-Strahlungsstärke und desto schneller kann auf ungeschützter Haut ein Sonnenbrand entstehen. Ab einem Wert von 3 sollte ein UV-Schutzmittel angewendet werden. Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von April bis September alle drei Tage eine Vorhersage für den UV-Index. Sind zwei UV-Index-Werte angegeben, gilt der niedrigere Wert für vorhergesagte Bewölkung, der höhere für strahlenden Sonnenschein. Je höher die UV-Belastung, desto höher muss auch der Sonnenschutz sein. Auch viele Wetter-Apps weisen den UV-Index aus.

Hoher Lichtschutzfaktor

Auf der sicheren Seite ist man mit Sonnenschutzcremes aus der Schutzkategorie „hoch“ und „sehr hoch“ mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, besser 50. Das gilt bei der Arbeit, aber auch beim Aufenthalt im Hochgebirge, am Wasser und im Süden. Der Lichtschutzfaktor gibt an, um das Wievielfache der Eigenschutzzeit man sich damit in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer zum Beispiel eher helle Haut hat, bei dem oder der liegt die Eigenschutzzeit bei maximal zehn Minuten. Mit einer Sonnencreme mit LSF 30 kann man dann etwa fünf Stunden in der Sonne bleiben. Weil viele Menschen sie jedoch zu dünn auftragen, kommt nicht der volle LSF zum Tragen, sondern vielleicht nur ein Drittel. Was den Sommerurlaub betrifft: Auch Abrieb durch Sand und Kleidung und Verluste durch Schwitzen und Schwimmen sollten berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, alle zwei Stunden nachzucremen. Aber Vorsicht: Das Nachcremen verlängert nicht die Schutzzeit! Grundsätzlich ist es ratsam, diese nicht auszureizen, sondern bereits früher den Schatten aufzusuchen.

Ausreichend eincremen

Bei Sonnencreme heißt es: viel hilft viel. Sie entfaltet ihre optimale Schutzwirkung nur, wenn sie ausreichend aufgetragen und gleichmäßig verteilt wird. Ein Erwachsener benötigt etwa drei bis vier Esslöffel für den ganzen Körper. Tipp für den Sommerurlaub: Hier empfiehlt es sich, pro Person und Woche eine große Flasche Sonnencreme einzuplanen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass auch „Sonnenterassen“ wie Stirn, Glatze, Ohren, Nase, Lippen und Kinn gut eincremt sind. Sonnenschutzpräparate sollten rund eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt in der Sonne gründlich aufgetragen werden, auch wenn viele davon mittlerweile einen Sofortschutz bieten. Übrigens: Die Annahme, dass vorgebräunte Haut ausreichend vor UV-Strahlung schützt, ist falsch. Auch hier gilt: gründlich eincremen!

Bei Hautproblemen: ärztlich beraten lassen

Wer an Allergien leidet, Hauterkrankungen hat oder Medikamente einnimmt, sollte sich beim Thema Sonnenschutz ärztlichen Rat einholen. Einige Medikamente erhöhen zum Beispiel die Lichtempfindlichkeit der Haut.

Sie möchten noch mehr erfahren? Dann schauen Sie in unser Wissensmodul zum UV-Schutz bei der Arbeit im Freien. Mitgliedsbetriebe der BGHW können außerdem kostenlos das Plakat „Arbeiten in der Sonne – kühlen Kopf und heile Haut bewahren“ im Medienshop bestellen.

 

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