Höchstbetrag zur Entgeltnachweisung

Höchstbetrag zur Entgeltnachweisung erhöht.

Der Höchstbetrag zur Entgeltnachweisung beträgt ab 2024 96.000 € (bis 2023 84.000 €) pro versicherte Person. Dieser Betrag gilt unabhängig von der Beschäftigungsdauer im betreffenden Jahr, darf also nicht anteilig z.B. monatlich, gekürzt werden.

Hinweis:             

Der Höchstbetrag zur Entgeltnachweisung der BGHW unterscheidet sich von der Beitragsbemessungsgrenze für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Beitragsbemessungsgrenzen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bestimmen, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente für Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird.

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