Lohn-Nachweis DIGITAL
Unternehmen müssen jedes Jahr den Lohn-Nachweis DIGITAL
an die Berufs-Genossenschaft schicken.
Seit dem Jahr 2019 kann der Lohn-Nachweis
nur noch digital abgegeben werden.
Das bedeutet:
Das Unternehmen muss den Lohn-Nachweis
über das Internet schicken.
Oder das Unternehmen beauftragt eine andere Stelle damit.
Zum Beispiel ein Steuer-Büro.
Die Unternehmen können dafür
ein besonderes Computer-Programm benutzen.
Das Programm berechnet den Arbeits-Lohn
von den Mitarbeitenden.
Die Unternehmen können auch das Melde-Portal
für die Sozial-Versicherungen nutzen.