Lohn-Nachweis DIGITAL

Unternehmen müssen jedes Jahr den Lohn-Nachweis DIGITAL 
an die Berufs-Genossenschaft schicken.

Mit dem Lohn-Nachweis zeigt das Unternehmen:
So viel Arbeits-Lohn haben wir in dem Jahr 
an unsere Mitarbeitenden gezahlt.

Der Lohn-Nachweis ist die Grundlage für die Berechnung 
vom Beitrag für die Berufs-Genossenschaft.

Frau sitzt am PC.

Seit dem Jahr 2019 kann der Lohn-Nachweis 
nur noch digital abgegeben werden.

Das bedeutet:
Das Unternehmen muss den Lohn-Nachweis 
über das Internet schicken.
Oder das Unternehmen beauftragt eine andere Stelle damit.
Zum Beispiel ein Steuer-Büro.

Die Unternehmen können dafür 
ein besonderes Computer-Programm benutzen.
Das Programm berechnet den Arbeits-Lohn 
von den Mitarbeitenden.
Die Unternehmen können auch das Melde-Portal 
für die Sozial-Versicherungen nutzen.

Zeichnung: Brief ist durchgestrichen. Button mit Aufschrift Senden befinden sich im Vordergrund.

Diese Sachen müssen im digitalen Lohn-Nachweis stehen:

  • die Unternehmens-Nummer
  • die Betriebs-Nummer von der BGHW
  • Für jede Gefahr-Tarifstelle:
    • der Arbeits-Lohn
    • die Arbeits-Stunden
    • die Anzahl der Mitarbeitenden

Das Computer-Programm schickt auch andere technische Daten. 
Mit diesen technischen Daten kann die BGHW erkennen:

Wer hat den Lohn-Nachweis geschickt? 

Zeichnung: Lohnnachweis. Eine Hand mit grünem Stift hakt eine Checkliste ab. Die Punkte sind Unternehmens-Nummer, Betriebs-Nummer der BGHW, Gefahrtarifstelle, Arbeits-Lohn, Arbeits-Stunden, Anzahl der Mitarbeitenden

Wichtig:

Sie müssen den Lohn-Nachweis bis spätestens 16. Februar
im nächsten Jahr abgeben.
Das steht so im Gesetz.
 

Melden Sie den Lohn-Nachweis nicht?
Oder melden Sie den Lohn-Nachweis falsch?
Dann muss die BGHW die Beträge schätzen.

Sie können den Lohn-Nachweis nicht mehr auf Papier abgeben.

 

Zeichnung: Kalender mit Monatsblatt Februar. Der 16. ist umkreist.

Tipp:

Macht ein Steuer-Büro oder eine andere Stelle
die Meldung für Ihr Unternehmen?

Dann müssen Sie die Zugangsdaten an diese Stelle weiter geben.

Der Unternehmer eines Schuhgeschäftes steht am Schreibtisch es Steuerberaters.
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