Ihr Beitrag zur Berufs-Genossenschaft
Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren Beitrag
zur Berufs-Genossenschaft Handel und Waren-Logistik.
Jedes Unternehmen muss Mitglied in einer Berufs-Genossenschaft sein.
Die Berufs-Genossenschaft ist nämlich
die gesetzliche Unfall-Versicherung.
Und die Unfall-Versicherung ist Pflicht.
Genauso wie:
- die Kranken-Versicherung,
- Renten-Versicherung,
- Arbeitslosen-Versicherung und
- Pflege-Versicherung.
Das bedeutet:
Alle Mitarbeitende von einem Unternehmen sind unfall-versichert.
Das zählt für Angestellte und Auszubildende.
Die Unfall-Versicherung ist nicht freiwillig.
Sondern es gibt ein Gesetz dazu.
Die Versicherung über die Berufs-Genossenschaft
ist eine Hilfe für die Unternehmen.
Hat ein Mitarbeiter einen Arbeits-Unfall?
Oder hat ein Mitarbeiter eine Berufs-Krankheit?
Dann bezahlt die Berufs-Genossenschaft die nötigen Kosten.