Beitrags-Berechnung und Beitrags-Umlage
Als Unternehmer zahlen Sie Beiträge zur Berufs-Genossenschaft.
Mit den Beiträgen bezahlt die Berufs-Genossenschaft
die Kosten für Arbeits-Unfälle und Berufs-Krankheiten.
Die Berufs-Genossenschaft macht damit keinen Gewinn.
Wie berechnen wir die Beiträge nach einem Umlage-Verfahren.
Das bedeutet:
Die gesamten Kosten vom letzten Jahr
werden auf alle Mitglieds-Unternehmen verteilt.
Dabei achten wir auch auf diese 2 Sachen:
- Die Einstufung nach dem Gefahr-Tarif
Also wie gefährlich die Arbeit ist. - Die Löhne, die das Unternehmen in dem Jahr gezahlt hat.
Sie haben ein Unternehmen eröffnet?
Und Sie haben Mitarbeiter?
Dann müssen Sie Beiträge an die
passenden Berufs-Genossenschaft zahlen.
Sie wollen ein Unternehmen gründen?
Und Sie haben Mitarbeiter,
die an den Vorbereitungen für die Gründung arbeiten?
Dann müssen Sie das auch bei der passenden Berufs-Genossenschaft melden.
Möchten Sie die Versicherung bei der Berufs-Genossenschaft
freiwillig nutzen?
Zum Beispiel für Sie selbst oder Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau.
Das nennen wir auch: Unternehmer-Versicherung.
Dann vereinbaren Sie mit der Berufs-Genossenschaft:
Wie hoch soll die Versicherungs-Summe für Sie sein?
Das bedeutet zum Beispiel:
Bis welche Höhe soll die Berufs-Genossenschaft
für Sie die Kosten bei einem Arbeits-Unfall
oder einer Berufs-Krankheit bezahlen?
Bei der freiwilligen Unternehmer-Versicherung ist Ihr Beitrag
dann von diesen Sachen abhängig:
- Die vereinbarte Versicherungs-Summe und
- die Einstufung nach dem Gefahr-Tarif.
Der Beitrag ist dann nicht vom Arbeits-Lohn abhängig.