Beitrags-Berechnung und Beitrags-Umlage

Als Unternehmer zahlen Sie Beiträge zur Berufs-Genossenschaft.

Mit den Beiträgen bezahlt die Berufs-Genossenschaft
die Kosten für Arbeits-Unfälle und Berufs-Krankheiten.

Die Berufs-Genossenschaft macht damit keinen Gewinn.

Wie berechnen wir die Beiträge nach einem Umlage-Verfahren.
Das bedeutet:

Die gesamten Kosten vom letzten Jahr 
werden auf alle Mitglieds-Unternehmen verteilt. 

Dabei achten wir auch auf diese 2 Sachen:

  • Die Einstufung nach dem Gefahr-Tarif
    Also wie gefährlich die Arbeit ist.
  • Die Löhne, die das Unternehmen in dem Jahr gezahlt hat.
Arbeitgeber gibt einer Mitarbeiterin ihr Gehalt.

Sie haben ein Unternehmen eröffnet?

Und Sie haben Mitarbeiter?

Dann müssen Sie Beiträge an die  
passenden Berufs-Genossenschaft zahlen.

Sie wollen ein Unternehmen gründen?
Und Sie haben Mitarbeiter,
die an den Vorbereitungen für die Gründung arbeiten?

Dann müssen Sie das auch bei der passenden Berufs-Genossenschaft melden.

Unternehmer eins Schuhgeschäftes steht hinter dem Verkaufstresen. Er spricht mit Mitarbeiterin. Dies steht vor dem Tresen.

Möchten Sie die Versicherung bei der Berufs-Genossenschaft 
freiwillig nutzen?
Zum Beispiel für Sie selbst oder Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau.

Das nennen wir auch: Unternehmer-Versicherung.
Dann vereinbaren Sie mit der Berufs-Genossenschaft:
Wie hoch soll die Versicherungs-Summe für Sie sein?

Das bedeutet zum Beispiel:
Bis welche Höhe soll die Berufs-Genossenschaft 
für Sie die Kosten bei einem Arbeits-Unfall 
oder einer Berufs-Krankheit bezahlen?

 

Bei der freiwilligen Unternehmer-Versicherung ist Ihr Beitrag 
dann von diesen Sachen abhängig:

  • Die vereinbarte Versicherungs-Summe und
  • die Einstufung nach dem Gefahr-Tarif.

Der Beitrag ist dann nicht vom Arbeits-Lohn abhängig.

Einzel-Unternehmerin steht im Kiosk hinter einem Tresen.

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