So wird Ihr Beitrag berechnet

Wir berechnen Ihren Beitrag nach den Regeln im Gesetz.

Für die Berechnung sind diese Sachen wichtig:

  • der Finanz-Bedarf der BGHW 
    und die Kosten-Verteilung
  • der gesamte Arbeits-Lohn für alle Mitarbeitenden und 
    die Versicherungs-Summe
  • die Gefahr-Klassen
  • der Beitragsfuß

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:

  • Finanz-Bedarf
  • 1. Berechnung nach Gefahr-Tarif
  • 2. Beitrag nach Arbeits-Lohn
  • Beitrags-Ausgleichs-Verfahren
  • Unternehmer-Versicherung
  • Mindest-Beitrag
  • Services und Downloads
Sachbearbeiter sitzt am PC.

Finanz-Bedarf

Finanz-Bedarf bedeutet:

So viel Geld braucht die Berufs-Genossenschaft für alle Kosten.
Ein anderes Wort dafür ist: Umlage-Soll.
Der Umlage-Soll besteht aus 2 Sachen:

  • die Ausgaben von der BGHW und
  • der Kosten-Verteilung auf die verschiedene Gefahr-Klassen.
    Diese Kosten-Verteilung heißt auch Lasten-Verteilung. 

Mehr Informationen zur Lasten-Verteilung finden Sie hier:
Lasten-Verteilung zwischen den Berufs-Genossenschaften
Achtung:
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Schaubild. Formel für Finanzbedarf gleich Gesamtausgaben plus Kostenverteilung nach Gefahrenklasse

1. Berechnung nach Gefahr-Tarif

Für die Berechnung werden folgende Dinge miteinander mal genommen:

  • Der Arbeits-Lohn von allen Mitarbeitenden 
    oder die Versicherungs-Summe
  • Die Gefahr-Klasse von Ihrem Unternehmen
  • Der Beitragsfuß für die Eigen-Umlage und die Lasten-Verteilung

Das Ergebnis wird dann durch 1.000 geteilt.

Beitrag nach Gefahr-Tarif = 
Arbeits-Lohn oder Versicherungssumme x Gefahr-Klasse x Beitragsfuß / 1.000

Darstellung einer Formel: Arbeitslöhne mal Gefahrklasse mal Beitragsfuß

Entgelte

Mit dem Lohn-Nachweis DIGITAL melden Sie der BGHW:

So viel Arbeits-Lohn haben wir an alle Mitarbeitenden 
in dem Jahr gezahlt.

Ein anderes Wort für Lohn ist: Entgelt.
Der Lohn-Nachweis ist die Grundlage für die Beitrags-Abrechnung. 

Im Extranet von der BGHW können Sie sehen:
Diese Summe an Entgelt haben wir gemeldet.

Im Extranet können Sie auch sehen:
Ist die Entgelt-Summe in Ihrem Beitrags-Bescheid 
aus mehreren Teil-Lohn-Nachweisen? 

Manchmal geben mehrere Stellen,
die Lohn-Nachweise für Ihr Unternehmen ab.
Dann gibt es mehrere Teil-Lohn-Nachweise.

Zeichnung: BGHW Online-Anwendung mit Überschrift Lohn-Nachweis.

Melden Sie den Lohn-Nachweis nicht?
Oder melden Sie den Lohn-Nachweis falsch?
Dann muss die BGHW die Beträge schätzen.
Sie können aber die richtigen Entgelte 
später über das UV-Melde-Verfahren melden.

Haben Sie keine Mitarbeiter?
Und darum zahlen Sie keinen Arbeits-Lohn?

Dann schreiben Sie das bitte der BGHW.

BGHW Mitarbeiterin schätzt den Beitrag, wenn die Angaben nicht eingereicht worden sind.

Gefahr-Klasse

Die Gefahr-Klasse zeigt:
Wie hoch ist das Risiko für Arbeits-Unfälle und Berufs-Krankheiten 
in einem Unternehmen oder Beruf. 
 

Die Berufs-Genossenschaft prüft alle 6 Jahre:
Passt die Gefahr-Klasse noch?
Oder müssen wir die Gefahr-Klasse für das Unternehmen anpassen?

Unternehmen mit höherem Risiko zahlen mehr Beiträge.
Denn es ist wahrscheinlicher:
Diese Unternehmen verursachen auch mehr Kosten.

Bild zeigt in der linken Hälfte eine Mitarbeiterin auf dem Schrottplatz und in der rechten Hälfte eine Frau sitzend am Schreibtisch vor einem PC.

Beitragsfuß

Der Beitragsfuß ist ein Geld-Betrag.

Der Vorstand entscheidet jedes Jahr:
So hoch ist der Beitragsfuß für dieses Jahr. 
 

Der Beitragsfuß wird so ermittelt:
Zuerst muss man die Beitrags-Einheiten berechnen. 
Dafür werden alle Arbeits-Löhne mit der Gefahr-Klasse mal genommen.
So wird das Unfall-Risiko berücksichtigt. 
Danach werden die Beitrags-Einheiten von allen Mitglieds-Unternehmen zusammen-gerechnet.

Der Vorstand sitzt an einem Tisch. Eine blonde Frau mit Brille steht an einem Flipchart und zeigt auf Zahlen.

Dann teilt man den Umlage-Soll durch die Beitrags-Einheiten.

So bekommt man den Beitragsfuß.

Dieser Beitragsfuß gilt je 1.000 Euro Lohn in der Gefahr-Klasse 1.

Beitragsfuß = Umlage-Soll x 1.000 / Summe Beitrags-Einheiten von allen Mitglieds-Unternehmen

Der vom BGHW-Vorstand berechnet den Beitragsfuß jedes Jahr neu. 

Die aktuellen Werte für den Beitragsfuß finden Sie hier:
Beitragsfuß

Schaubild. Formel für Umlagesoll.

2. Beitrag nach Entgelten

Der Beitrag nach Entgelten bedeutet: 


Die Kosten aus der Vergangenheit werden nach den Löhnen verteilt.

So wird Ihr Beitrag nach Entgelten berechnet:

Beitrag nach Entgelten = Arbeits-Lohn x Beitragsfuß / 1.000

Schaubild. Formel.

Beitrags-Ausgleichs-Verfahren

Im Gesetz steht:
Die Berufs-Genossenschaften müssen Zuschläge 
oder Nachlässe auf den Beitrag geben.

Das bedeutet: 
Manche Unternehmen müssen mehr zahlen.
Andere Unternehmen müssen weniger bezahlen. 

Das nennt man Beitrags-Ausgleichs-Verfahren.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Beitrags-Ausgleichs-Verfahren
Achtung:
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Mindestlohn von 80 Euro ist abhängig von den Unfallzahlen im Unternehmen.

Unternehmer-Versicherung

Der Beitrag für die Unternehmer-Versicherung wird extra berechnet. 
Dafür gibt es ein eigenes Akten-Zeichen.
 

Hier kommen Sie zum Beitrags-Rechner 
für die Unternehmer-Versicherung:
Beitrags-Rechner Unternehmer-Versicherung
Achtung:
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Unternehmer und Unternehmerin stehen im eigenen Schuhgeschäft.

Mindest-Beitrag

Die BGHW verlangt mindestens 80 Euro Beitrag. 
Das steht in der Satzung. 

Mit diesem Geld bezahlen wir Kosten.
Zum Beispiel für Verwaltung und Entschädigungen.

Bekommt Ihr Unternehmen einen Nachlass?
Dann müssen Sie trotzdem mindestens 80 Euro zahlen.

80 Euro werden in Form von gestapelten Münzen dargestellt.
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Fax:
0621 183-65330

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mitgliederservice(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
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