Stammdaten abrufen und den Lohnnachweis digital abgeben

Der im laufenden Datenaustausch übermittelte digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für die Abrechnung eigene BG-Beiträge. Gesetzlicher Schlusstermin zur Abgabe ist der 16. Februar des Folgejahres.

Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter (zum Beispiel Ihr Steuerbüro) das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Beschäftigten über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe des SV-Meldeportals an uns. Wir berechnen auf dieser Basis die Beiträge und Sie erhalten im zweiten Quartal des kommenden Jahres Ihren Beitragsbescheid.

 

Meldefrist beachten

Bitte beachten Sie die Meldefrist! Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16. Februar des Folgejahres. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, wird die BGHW die Lohnsummen schätzen. Meldungen auf anderem Weg, zum Beispiel in Papierform, können nicht mehr angenommen werden.

 

In drei Schritten zur Abgabe

1. Stammdaten abrufen

Zuerst rufen Sie – falls noch nicht geschehen – über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das Beitragsjahr ab. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.
  • Betriebsnummer der BGHW (BBNRUV): 32064004
  • Ihre Unternehmensnummer (UNR.S)
  • PIN

Ihre Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis finden Sie im Extranet der BGHW oder Sie schreiben eine Mail an mitgliederservice(at)bghw.de und fordern die Daten erneut an.
 

2. Stammdatenantwort verarbeiten

Übernehmen Sie die abgerufenen Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.
 

3. Digitalen Lohnnachweis abgeben

Nach der Datenübernahme melden Sie der BGHW den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Nachdem die Daten erfolgreich übermittelt wurden, erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede dieser Abrechnungsstellen einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Die BGHW erwartet für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis und fasst diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammen. Welche Lohnnachweise der BGHW zur Beitragsberechnung vorliegen, können Sie im Extranet der BGHW einsehen.
 

Ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe des SV-Meldeportals abzugeben.

Eine Kurzanleitung zur Nutzung der Ausfüllhilfe finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Tipp

Benutzen Sie immer die aktuellste Version des Entgeltabrechnungsprogramms.

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Ihr Kontakt zu uns

Für Fragen rund um Ihr Entgeltabrechnungsprogramms oder der Ausfüllhilfe sv.net wenden Sie sich bitte an Ihren Programmanbieter.

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Telefon:
0621 5339-9001

Fax:
0621 183-65330

E-Mail:
mitgliederservice(at)bghw.de

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