Der Vorstand der BGHW
Der Vorstand ist das Exekutivorgan und zugleich oberstes Verwaltungsorgan – die "Regierung" der BGHW.
- Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt und ist je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite sowie der Beschäftigten besetzt (insgesamt zwölf Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter).
- In seiner konstituierenden Sitzung wählt der Vorstand seine beiden Vorstandsvorsitzenden.
- Der Vorsitz im Vorstand wechselt jährlich zwischen der Versicherten- und der Arbeitgebervertretung (alternierender Vorsitz).
Auszug aus: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – § 35 Vorstand
(1) Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. In der Satzung oder im Einzelfall durch den Vorstand kann bestimmt werden, dass auch einzelne Mitglieder des Vorstands den Versicherungsträger vertreten können.
(2) Der Vorstand erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese dem Geschäftsführer obliegen.
Aufgaben
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben
Der Vorstand...
- erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte.
- vertritt die BGHW gerichtlich und außergerichtlich, soweit es sich nicht um laufende Verwaltungsgeschäfte handelt, die von der Geschäftsführung wahrgenommen werden.
- macht Vorschläge für die Wahl der Mitglieder der Geschäftsführung.
- stellt den Stellen- und Haushaltsplan auf.
- beruft Mitglieder der Rentenausschüsse.
- beschließt über die Umlagen (Beitrag) und Geldbußen.
- gibt Beschlussempfehlungen an die Vertreterversammlung.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben des Vorstands enthält die Satzung der BGHW.
Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
Die Vorsitzenden des Vorstandes der BGHW
Manfred Wirsch
Versichertenvertreter – Vorstandsvorsitzender der BGHW seit 2008
Weitere Ehrenämter (Auswahl)
- Mitglied des Verwaltungsausschusses, des Klinik- und Rehausschusses, des Präventionsausschusses, des Haushaltsausschusses sowie des Gefahrtarifausschusses der BGHW
- Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (Vorsitzender Vorstand DGUV bis 2025)
- Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e. V.
- Vorstandsvorsitzender BG prevent Träger e. V.
- Mitglied des Hauptausschusses der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
- Mitglied der Gesellschafterversammlung des BG Klinikums Murnau gGmbH und der BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH
- Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
- Präsident des Vereins der IVSS-Sektion Handel
Roland Kraemer
Arbeitgebervertreter – Vorstandsvorsitzender der BGHW seit 2021
Weitere Ehrenämter (Auswahl)
- Mitglied des Verwaltungsausschusses, des Klinik- und Rehausschusses, des Präventionsausschusses, des Haushaltsausschusses sowie des Gefahrtarifausschusses der BGHW
- Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
- Vorsitzender des Bauausschusses der DGUV
- Mitglied des Grundsatzausschusses Rehabilitation des Vorstandes der DGUV
- Mitglied des Hauptausschusses der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
- Mitglied der Gesellschafterversammlung der BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH
- Präsident des Vereins der IVSS-Sektion Handel
- Vorsitzender des BDA-Ausschusses Arbeitssicherheit

