Der Vorstand der BGHW

Der Vorstand ist das Exekutivorgan und zugleich oberstes Verwaltungsorgan – die "Regierung" der BGHW.

  • Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt und ist je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite sowie der Beschäftigten besetzt (insgesamt zwölf Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter).
  • In seiner konstituierenden Sitzung wählt der Vorstand seine beiden Vorstandsvorsitzenden.
  • Der Vorsitz im Vorstand wechselt jährlich zwischen der Versicherten- und der Arbeitgebervertretung (alternierender Vorsitz).

Auszug aus: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – § 35 Vorstand

(1) Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. In der Satzung oder im Einzelfall durch den Vorstand kann bestimmt werden, dass auch einzelne Mitglieder des Vorstands den Versicherungsträger vertreten können.

(2) Der Vorstand erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese dem Geschäftsführer obliegen.

Symbol für einen Hinweis aus dem Gesetz

Aufgaben

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben

Der Vorstand...

  • erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte. 
  • vertritt die BGHW gerichtlich und außergerichtlich, soweit es sich nicht um laufende Verwaltungsgeschäfte handelt, die von der Geschäftsführung wahrgenommen werden.
  • macht Vorschläge für die Wahl der Mitglieder der Geschäftsführung.
  • stellt den Stellen- und Haushaltsplan auf.
  • beruft Mitglieder der Rentenausschüsse.
  • beschließt über die Umlagen (Beitrag) und Geldbußen.
  • gibt Beschlussempfehlungen an die Vertreterversammlung.

Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben des Vorstands enthält die Satzung der BGHW

Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.

Die Vorsitzenden des Vorstandes der BGHW

Manfred Wirsch

Versichertenvertreter  Vorstandsvorsitzender der BGHW seit 2008

ver.di-Bundesfachgruppenleiter Groß- und Außenhandel

Weitere Ehrenämter (Auswahl)

  • Mitglied im Verwaltungsausschuss, Klinik- und Rehaausschuss, Präventionsausschuss, Haushaltsausschuss, Gefahrtarifausschuss sowie Mitglied im Widerspruchsausschuss  der Regionaldirektionen Ost sowie Südwest und des Widerspruchs- und Einspruchsausschusses der Direktion Mannheim
  • Mitglied und Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (Vorsitzender Vorstand DGUV seit 2014)
  • Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e. V.
  • Mitglied im Hauptausschuss der BG Kliniken – Klinikverbund der Gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
  • Mitglied in der Gesellschafterversammlung BG Klinikum Murnau gGmbH und Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH
  • Vorsitzender Gesellschafterversammlung am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
  • Präsident des deutschen Vereins der IVSS-Sektion Handel e. V.
  • Bundesfachgruppenleiter ver.di – Groß- und Außenhandel 
Manfred Wirsch, BGHW-Vorstandsvorsitzender

Die BGHW ist kein anonymer Verwaltungsapparat, sondern ein dynamischer Unfallversicherungsträger, der vom Engagement und Sachverstand einer engagierten Selbstverwaltung lebt.

Manfred Wirsch

Roland Kraemer

Arbeitgebervertreter  Vorstandsvorsitzender der BGHW seit 2021

Weitere Ehrenämter (Auswahl)

  • Mitglied im Verwaltungsausschuss, Haushaltsausschuss, Präventionsausschuss, Klinik- und Rehaausschuss sowie Gefahrtarifausschuss der BGHW
  • Mitglied im Vorstand der DGUV e. V.
  • Mitglied im Grundsatzausschuss Rehabilitation des Vorstandes der DGUV e. V.
  • Mitglied im Hauptausschuss im Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
  • Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH
  • Vizepräsident des deutschen Vereins der IVSS-Sektion Handel e. V.
  • Vorsitzender im BDA-Ausschuss Arbeitssicherheit
  • Mitglied im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Roland Kraemer, BGHW-Vorstandsvorsitzender

Die Selbstverwaltung steht seit jeher für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Versicherten. Und weil alle Beteiligten aus der Branche kommen auch für beste Lösungen im Handel und in der Warenlogistik.

Roland Kraemer

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