Die Vertreterversammlung der BGHW
Die Vertreterversammlung ist das "gesetzgebende" Organ – das "Parlament" der BGHW.
- Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen über Listen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen gewählt.
- Die Vertreterversammlung ist je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite sowie der Beschäftigten besetzt (insgesamt 40 Mitglieder und deren Stellvertretung).
- In ihrer konstituierenden Sitzung wählt die Vertreterversammlung den Vorstand und die Vorsitzenden der Vertreterversammlung.
- Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt jährlich zwischen der Versicherten- und der Arbeitgebervertretung (alternierender Vorsitz).
Auszug aus: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – § 33 Vertreterversammlung, Verwaltungsrat
(1) Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht des Versicherungsträgers sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen.
(2) Die Vertreterversammlung vertritt den Versicherungsträger gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern. Sie kann in der Satzung oder im Einzelfall bestimmen, dass das Vertretungsrecht gemeinsam durch die Vorsitzenden der Vertreterversammlung ausgeübt wird.
Aufgaben
Die Vertreterversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben
Die Vertreterversammlung...
- wählt die Mitglieder des Vorstandes in der konstituierenden Sitzung.
- beschließt die Satzung der BGHW und ihre Nachträge.
- stellt den Haushaltplan fest.
- beschließt über die Unfallverhütungsvorschriften und den Gefahrtarif.
- nimmt die Jahresrechnung ab und entlastet den Vorstand.
- beschließt über den Stellenplan für die Angestellten der Berufsgenossenschaft.
- bestimmt die Zahl der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse und bestellt ihre Mitglieder.
- wählt die Mitglieder der Geschäftsführung auf Vorschlag des Vorstands.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Vertreterversammlung enthält die Satzung der BGHW.
Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind öffentlich.
Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung der BGHW
Silke Mayer-Seidler
Versichertenvertreterin – Vorsitzende der Vertreterversammlung der BGHW seit 2017
Betriebsratsmitglied Netto Markendiscount Niederlassung Worms (seit 1990)
Weitere Ehrenämter (Auswahl)
- Mitglied des Klinik- und Rehausschusses, des Präventionsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Gefahrtarifausschusses sowie des Erledigungsausschusses der Vertreterversammlung der BGHW
- Mitglied des Rentenausschusses der Regionaldirektion Südwest (Standort Mainz) sowie des Widerspruchsausschusses der Regionaldirektion Südwest (Standort Mannheim)
- Vorsitzende des ver.di Bezirks-, Landes- und Bundesfachgruppenvorstandes Groß- und Außenhandel
- Mitglied des Präsidiums des ver.di Gewerkschaftsrates
Hans-Peter Flinks
Arbeitgebervertreter – Vorsitzender der Vertreterversammlung der BGHW seit 2011
Beauftragter des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.
Weitere Ehrenämter (Auswahl)
- Mitglied des Klinik- und Rehausschusses, des Präventionsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Gefahrtarifausschusses sowie des Erledigungsausschusses der Vertreterversammlung der BGHW
- Mitglied der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse der Direktion Mannheim
- Mitglied des Widerspruchsausschusses der Regionaldirektion Südwest (Standort Mannheim)

