Die Ausschüsse der ehrenamtlichen Organe

Ausschüsse werden von Vorstand und Vertreterversammlung zur Erledigung, Beratung oder Vorbereitung von Beschlüssen eingesetzt.

Ausschüsse der BGHW

Übersicht über die Ausschüsse der Selbstverwaltung der BGHW

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Klinik- und Rehaausschuss

Der Ausschuss berät die Selbstverwaltungsorgane auf dem Gebiet der BG-Klinken und zu Fragen der Rehabilitation.

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Präventionsausschuss

Als Vorbereitungsausschuss berät der Ausschuss auf dem Gebiet der Prävention und unterbreitet Entscheidungsvorschläge.

Zum Präventionsausschuss

Rentenausschüsse

Es handelt sich um besondere Ausschüsse, die verbindliche Einzelfallentscheidungen treffen.

Zu den Rentenausschüssen

Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse

Gegen die Entscheidung eines Rentenausschusses können die Versicherten das Rechtsmittel des Widerspruchs einlegen.

Zu den Widerspruchs- und Einspruchsausschüssen

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Vorstand

Der Vorstand ist das Exekutivorgan und zugleich oberstes Verwaltungsorgan – die "Regierung" der BGHW.

Sozialwahlen

Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Versicherten bestimmen ihre Vertreter in den höchsten Gremien des Sozialversicherungsträgers.

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