PegA: Psychische Belastung erfassen, gesunde Arbeit gestalten

Unsere Handlungshilfe „PegA“ hilft Ihnen bei der Erfassung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.

In der gesetzlich festgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ist die psychische Belastung ein wichtiger Teilbereich. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen zu berücksichtigen, die sich beispielsweise aus der Gestaltung des Arbeitsplatzes oder durch physikalische Einwirkungen ergeben. Ihr Augenmerk muss darüber hinaus auch auf die psychische Belastung bei der Arbeit gerichtet sein.

Was ist „psychische Belastung“?

Grafik: Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung
Bei der Gefährdungsbeurteilung für den Teilbereich psychische Belastung werden folgende Aspekte unter die Lupe genommen.

Mit psychischer Belastung sind alle erfassbaren Einflüsse gemeint, die von außen auf den Menschen einwirken. Somit geht es in der Gefährdungsbeurteilung lediglich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und nicht etwa um ihre psychische Verfassung.

Ziel ist es, festzustellen, ob und inwiefern eine gesundheitliche Gefährdung besteht. Liegen Gefährdungen vor, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die diese Gefährdung ausschließen oder zumindest so weit wie möglich reduzieren.

Die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

Die erstmalige Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist vergleichbar mit einem Projekt, das entsprechend geplant und gesteuert werden muss. Eine detaillierte Beschreibung zum Vorgehen und viele weitere wichtige Informationen rund um das Thema „Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ finden Sie in unserem Programm „Psychische Belastung erfassen, gesunde Arbeit gestalten“ – kurz PegA. Hierbei handelt es sich um einen umfassenden Ordner sowie verschiedene Instrumente und Praxishilfen, die optimal auf die Bedarfe Ihres Betriebs eingehen.

Hier gelangen Sie zu den Informationen im Kompendium Arbeitsschutz: PegA

Weitere Handlungshilfen

Gefährdungsbeurteilung Online

Wir möchten Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Nutzen Sie das kostenlose Angebot Ihrer BGHW und führen Sie die Gefährdungsbeurteilung Online durch.

Zu Gefährdungsbeurteilung Online

Gefährdungsbeurteilung kompakt

Für den ersten Überblick über die wichtigsten Gefährdungen in Ihrer Branche: Unsere Gefährdungsbeurteilung kompakt

Zu Gefährdungsbeurteilung kompakt

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „PegA: Psychische Belastung erfassen, gesunde Arbeit gestalten“
Wo kann ich PegA-Materialien bestellen oder herunterladen?

Im Medienshop der BGHW können Sie den Ordner „Das PegA-Programm“ , die Moderationsbox PegA-Workshop sowie die beiden zu PegA-Team gehörenden Plakate PegA-Anforderungsbarometer  und PegA-Workshop bestellen: zur Beststellung im Medienshop.

Alle PegA-Materialien inklusive der individuell bearbeitbaren Praxishilfen für die Planung, Kommunikation und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen können Sie auch hier herunterladen: zum Download im Kompendium Arbeitsschutz.

Ist das PegA-Programm in die GBO (Gefährdungsbeurteilung Online) integriert?

Nein, bislang noch nicht. Wenn Sie die psychische Belastung in Ihrem Unternehmen mit PegA bearbeitet haben, können Sie die Ergebnisse gerne als Anhang in der GBO speichern.

Wieso soll ich das PegA-Programm nutzen, wenn doch in der GBO (Gefährdungsbeurteilung Online) schon Fragen zur psychischen Belastung hinterlegt sind?

Für Großunternehmen gibt es lediglich einzelne Fragen zur psychischen Belastung, für KMU 28 Fragen. Für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung insbesondere in Großunternehmen reicht es nicht, nur die wenigen Fragen im Sinne einer Checkliste zu beantworten. Sie müssen hinterlegen, wie Sie zu Ihrer Einschätzung/Ihren Antworten gekommen sind. Für eine fundierte Beurteilung der Arbeitsbedingungen können Sie daher auf die PegA-Instrumente zurückgreifen.

Kann ich Fragen/Aussagen in den PegA-Instrumenten anpassen?

Alle Instrumente wurden auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und sind normativ verankert sowie praktisch erprobt. Eine individuelle Anpassung der Instrumente kann daher mit qualitativen Einbußen einhergehen. Dies kann unter Umständen auch zu fehlerhaften oder weniger aussagekräftigen Ergebnissen Ihrer Gefährdungsbeurteilung führen. Zudem können Sie dann nicht mehr unsere elektronischen Auswertungsdateien nutzen, da diese ausschließlich für die Originalversion der Instrumente ausgerichtet sind.

Kann ich bei den PegA-Instrumenten auch unser Firmenlogo hinterlegen?

Ja, laden Sie dazu die Instrumente im Kompendium Arbeitsschutz herunter. In den PDF-Dateien können Sie Ihr Logo beim Hinweis „Hier können Sie das Logo Ihres Unternehmen einfügen“ ergänzen.

Ich kann die elektronischen Auswertungshilfen nicht öffnen oder bearbeiten. Woran liegt das?

Es kann erfahrungsgemäß zu Problemen beim Öffnen kommen, wenn Sie die elektronischen Auswertungsdateien direkt aus dem Anhang einer E-Mail öffnen. Speichern Sie die Auswertungsdatei zunächst lokal ab und probieren Sie dann erneut, sie zu öffnen. Sollte das Problem weiterhin bestehen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an gefaehrdungsbeurteilung(at)bghw.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Können Führungskräfte die Begehungen mit dem PegA-Expertencheck durchführen?

Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber. Es ist grundsätzlich denkbar, dass die Führungskräfte die Begehungen an den Arbeitsplätzen durchführen. Allerdings verfügt nicht jede Führungskraft über die entsprechenden Vorkenntnisse zum Thema Sicherheit und Gesundheit und nicht jeder besitzt die Vorerfahrung mit objektiven Beobachtungen am Arbeitsplatz. Hier sollte im Vorfeld eine Beratung zum Beispiel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Denkbar ist es auch, die Begehungen im Tandem durchzuführen. So könnte die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch ein Vertreter des Betriebsrats gemeinsam mit einer Führungskraft die Begehungen vornehmen. Bei allen Überlegungen, wer die Begehungen durchführt, sollte immer die Qualität des Ergebnisses im Vordergrund stehen.

Können auch Führungskräfte an der PegA-Befragung teilnehmen?

Selbstverständlich können Sie den PegA-Fragebogen auch an Führungskräfte verteilen. Da ihre Aufgaben und Arbeitsbedingungen sich aber meist von denen der anderen Mitarbeiter unterscheiden, müssten Sie in Teil 1 des Fragebogens („Tätigkeiten/Arbeitsbereiche“) separat die Tätigkeit „Führung“ aufführen. Dann können Sie auch für die wichtige Führungstätigkeit eine angemessene Beurteilung der psychischen Belastung vornehmen.

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Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen zur Gefährdungsbeurteilung? Wir helfen Ihnen weiter.

Servicetelefon der Prävention

Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

Allgemeine Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Bei grundsätzlichen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung schreiben Sie an

E-Mail:
gefaehrdungsbeurteilung(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
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