Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Führungskräfte bei der Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß DGUV Vorschrift 1 §20.
Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten (SiB) erfolgt 2-stufig in einer Grundlagenausbildung (SiB-G, SiB-G E-Learning bzw. SiB-G Hafen) und tätigkeitsspezifischen Aufbauseminaren (SiB-Aufbau).
Danach gibt es für die ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten Fortbildungsseminare für die Weiterqualifizierung.
Im Rahmen der Grundlagenausbildung erwerben die Teilnehmenden Basis-Kompetenzen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, um die Aufgaben eines/einer Sicherheitsbeauftragten erfüllen zu können.
In den Aufbauseminaren, die sechs Monate nach dem Grundlagenseminar besucht werden können, erweitern und vertiefen sie diese Kompetenzen entsprechend der unternehmensspezifischen Tätigkeitsschwerpunkte (branchenbezogen).
Für Sicherheitsbeauftragte, die später in Büro- und Verwaltungsbereichen tätig werden, gibt es neben den o.g. Ausbildungsformen in reinen Präsenz- bzw. Onlineseminaren auch die Möglichkeit, an einem Blended Learning (SiB-BLB) teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus selbstorganisiertem online Lernen und einem Präsenzseminar, um die Qualifikation zur/m Sicherheitsbeauftragten (Grundlagen und Aufbauseminar in einem) zu erwerben.
Die SiB-Fortbildung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, die die komplette Ausbildung (Grundlagen und Aufbauseminar) oder das SiB Blended Learning absolviert haben. Das regionale SiB-T-Seminar behandelt jährlich wechselnde Themen und zeigt aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz auf. Daneben bietet es die Möglichkeit zum Austausch mit SiB-Kollegen/innen aus anderen Betrieben und Branchen.