Selbstverwaltung

Unsere Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie. Sie vereint Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen — und bleibt so unabhängig und versichertennah.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Hier entscheiden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft. Zusammen mit der Geschäftsführung trifft die Selbstverwaltung wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, den Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. So steuert sie die Arbeit der BGHW, begleitet sie konstruktiv kritisch und garantiert die praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.

10 gute Gründe für die Soziale Selbstverwaltung

 

Selbstverwaltung ist wichtig, weil

1. durch sie Versicherte dort mitbestimmen können, wo sie ihre Beiträge bezahlen,

2. sie unabhängig vom Staat wichtige Entscheidungen treffen kann,

3. sie den Sozialversicherungsträgern eine eigene Stimme gibt,

4. sie näher am Menschen ist als staatliche Verwaltung,

5. die Zukunft der Sozialversicherung nicht allein der Politik überlassen werden kann,

6. sie die Gelder der Sozialversicherung vor dem willkürlichen Zugriff des Staates schützt,

7. sie für die wirtschaftliche und effiziente Verwendung der Beitragsgelder sorgt,

8. sie die Sozialversicherung zum konkreten Nutzen der Versicherten gestaltet,

9. sie auch in Krisenzeiten Verlässlichkeit und Stabilität garantiert,

10. sie für einen starken und fairen Sozialstaat steht.

Symbol für Zusammenfassung des nachfolgenden Seiteninhalts

Ehrenamt

Die ehrenamtliche Mitwirkung der Betroffenen ist ein wesentliches Kennzeichen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Durch die gleichberechtigte Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberseite können Entscheidungen solidarisch getroffen werden. Das ehrenamtliche Mitglied ist nur dem eigenen Gewissen verpflichtet und daher nicht weisungsgebunden. Gleichwohl hat es die Aufgabe, die Interessen der Berufsgenossenschaft zu vertreten und über eine bedarfsgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Finanzmittel zu wachen.

Erklärvideo: Die Selbstverwaltung der BGHW

Die Sitzungstermine der Vertreterversammlung finden Sie unter

Die Selbstverwaltungsorgane der BGHW

Die Organe der Selbstverwaltung sind

  • Vorstand und
  • Vertreterversammlung.

Daneben existieren verschiedene Ausschüsse. Alle Selbstverwaltungsorgane und Ausschüsse sind paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. So ist sichergestellt, dass die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angemessen berücksichtigt und Entscheidungen solidarisch getroffen werden.

Dadurch, dass der überwiegende Teil der Mitglieder aus Mitgliedsunternehmen kommt, zeichnet sich die Selbstverwaltung durch große Branchenkenntnis und Praxisnähe aus. Ein weiterer Teil der Mitglieder wird von Arbeitgeberverbänden und von Gewerkschaftsseite entsendet. Dies sichert die Akzeptanz beschlossener Maßnahmen durch versichertennahes Handeln.

Wahl der Vertreterversammlung

Aufbau der Wahl der Vertreterversammlung bei der BGHW

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt. Anschließend wählt die Vertreterversammlung dann den Vorstand (siehe auch Sozialwahlen).

Zusammensetzung und Arbeit unserer Selbstverwaltung

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über die Zusammensetzung und Arbeit unserer Selbstverwaltung — und wie auch Sie sich aktiv einbringen können.

Vorstand

Der Vorstand ist das Exekutivorgan und zugleich oberstes Verwaltungsorgan – die "Regierung" der BGHW.

Zum Vorstand

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das "gesetzgebende" Organ – das "Parlament" der BGHW.

Zur Vertreterversammlung

Ausschüsse

Ausschüsse werden von Vorstand und Vertreterversammlung zur Erledigung, Beratung oder Vorbereitung von Beschlüssen eingesetzt.

Zu den Ausschüssen

Sozialwahlen

Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Versicherten bestimmen ihre Vertreter in den höchsten Gremien des Sozialversicherungsträgers.

Zu Sozialwahlen

Mehr zur BGHW-Selbstverwaltung

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