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Sicherheitsbeauftragte: Vorbild in jedem Betrieb

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Sicherheitsbeauftragte haben eine wichtige Funktion im Betrieb, um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten.
  • Warum? Das zeigt HUNDERT PROZENT in einer Serie über Profil, Funktion und Aufgaben dieses Tätigkeitsfelds im Betrieb.
  • Im ersten Teil der Serie werden Funktion, Aufgabe, Auswahl und Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten vorgestellt.
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Der Arbeitsschutz in Deutschland hat in den vergangenen 20 Jahren enorme Erfolge erzielt. Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle konnte in dieser Zeit laut DGUV um fast 57 % reduziert werden – von 1,8 Millionen in 1992 auf 806.217 in 2021. Ein erfreulicher Rückgang. Dennoch sollten Unternehmer und Beschäftigte weiterhin alles dafür tun, das Unfallrisiko im Betrieb möglichst gering zu halten. Eine wichtige Aufgabe haben dabei Sicherheitsbeauftragt. Warum? Das zeigt HUNDERT PROZENT in einer Serie über Profil, Funktion und Aufgaben dieses Ehrenamts.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Die oder der Sicherheitsbeauftragte ist eine wichtige Person für den Arbeitsschutz im Betrieb. Sie sind für ihren Kollegenkreis Vorbilder für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und helfen aktiv mit, dass bei der Arbeit keine Unfälle passieren und Mitarbeiter vor Unfällen geschützt werden, indem sie in ihrem Arbeitsumfeld Unfall- und Gesundheitsgefahren erkennen und darauf reagieren. Sie beobachten beispielsweise, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und bei einer Tätigkeit benutzt werden. Ebenso machen sie ihre Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam, wie man sich sicher am Arbeitsplatz und bei der Arbeit verhalten sollte.

Sicherheitsbeauftragte helfen in deutschen Betrieben mit, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. (Quelle: DGUV 2017)

Wer wird ausgewählt?

Sicherheitsbeauftragte werden vom Inhaber oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens ernannt, um diese dabei zu unterstützen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. In der Regel genießen sie eine hohe Akzeptanz im Kollegenkreis, verfügen über eine gute Sozialkompetenz und führen mit Fingerspitzengefühl Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie sind fachlich qualifiziert, zeigen Verantwortung bei der Arbeit und kennen die Schwächen und Stärken in ihrem Betrieb, für den sie schon länger tätig sind. Deswegen ist es nicht zielführend, Berufsanfänger oder neue Kolleginnen und Kollegen zu Sicherheitsbeauftragten zu ernennen.

Sicherheitsbeauftragte: ein Ehrenamt!

Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist freiwillig und ehrenamtlich tätig. Sie oder er genießt keine persönlichen Vorteile aufgrund der Aufgabe und Funktion und ist gegenüber den Kolleginnen und Kollegen nicht weisungsbefugt – hat aber auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Der oder die Sicherheitsbeauftragte muss keine Fachkraft für Arbeitssicherheit sein.

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Wie wird man zum Sicherheitsbeauftragten?

Die ernannten Beschäftigten benötigen eine entsprechende Aus- und Fortbildung, um Sicherheitsbeauftragte zu werden. Die BGHW bietet dafür ein modulares Ausbildungskonzept an. Es besteht aus der Grundlagenausbildung (SiB-G, SiB-G E-Learning bzw. SiB-G Hafen) sowie tätigkeitsspezifischen Aufbauseminaren (SiB-Aufbau). (Zu den BGHW-Seminaren)

Nach der Teilnahme am Grundlehrgang nach § 22 Sozialgesetzbuch VII werden die entsprechenden Mitarbeitenden vom Betriebs- und Personalrat zum Sicherheitsbeauftragten ernannt. Das kann schriftlich oder formlos erfolgen. Anschließend sollten die ernannten Sicherheitsbeauftragten und ihr Zuständigkeitsbereich im gesamten Betrieb bekannt gemacht werden, damit sie ihre Funktion und Aufgabe erfolgreich ausüben können. Ebenso sollten sie auf Betriebsversammlungen, im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung vorgestellt werden.

Was sind die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten?

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Geschäftsleitung und die verantwortlichen Führungskräfte dabei, dass sie ihre Aufgaben im Arbeitsschutz erfüllen können – unabhängig davon, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin oder -arzt bestellt sind. Dafür muss die Unternehmensleitung den notwendigen Freiraum für Sicherheitsbeauftragte schaffen, damit sie ihre Aufgaben während der Arbeitszeit erfüllen können. Zum Beispiel, um an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen im Betrieb teilzunehmen.

Grundsätzlich achten Sicherheitsbeauftragte auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in ihrem Arbeitsbereich. Stellen sie fest, dass betriebliche Einrichtungen nicht den Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, fehlen oder Mängel aufweisen, melden sie dies schriftlich dem Vorgesetzten. Dabei teilen sie auch mögliche Lösungen mit und achten solange auf die Beseitigung des Mangels, bis dies erfolgt ist.

In welchen Fällen werden Sicherheitsbeauftragte tätig?

Neu ernannte Sicherheitsbeauftragte fragen sich oft, mit welchen Aufgaben sie beginnen sollen. Der Tipp von HUNDERT PROZENT: Der Einstieg sollte so leicht wie möglich sein und ein Thema sein, in dem sich die neuen Sicherheitsbeauftragten gut auskennen. Hilfreich ist dabei ein Praxischeck mit Fällen, bei denen sie tätig werden können. Die DGUV Information „Der Sicherheitsbeauftragte“ führt dafür gute Beispiele an.

Welche Betriebe benötigen Sicherheitsbeauftragte?

Grundsätzlich müssen Betriebe mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl ernennen. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den folgenden Kriterien: den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu ihren Kolleginnen und Kollegen sowie nach der Anzahl der Beschäftigten. Eine gute Orientierung, um die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten festzulegen, bietet diese Tabelle.

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