Leistungen für Hinterbliebene

Wir wollen Arbeits·Unfälle vermeiden.

Wir wollen Wege·Unfälle vermeiden.

Und wir wollen Berufs·Krankheiten vermeiden.

Trotzdem können Arbeits·Unfälle passieren.

Trotzdem können Wege·Unfälle passieren.

Und trotzdem haben versicherte Personen immer wieder

Berufs·Krankheiten.

Manchmal stirbt eine Person bei einem Arbeits·Unfall.

Manchmal stirbt eine Person bei einem Wege·Unfall.

Und manchmal stirbt eine Person wegen einer Berufs·Krankheit.

Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen.

Hinterbliebene sind zum Beispiel die Verwandten

von der verstorbenen Person.

Und Hinterbliebene sind auch die Partner

von der verstorbenen Person.  

 

Wir unterstützen die Hinterbliebenen mit diesen Dingen:

  • Sterbe·Geld
  • Überführungs·Kosten
  • Hinterbliebenen·Rente
  • Rente an Witwen und an Witwer
  • Waisen·Rente
  • Hinterbliebenen·Beihilfe

Sterbe·Geld

Sie zahlen die Bestattung für die verstorbene Person?

Dann bekommen Sie von uns Geld für die Bestattung.

Das Geld für die Bestattung heißt: Sterbe·Geld.

Überführungs·Kosten

Die versicherte Person ist nicht an Ihrem Heimat·Ort gestorben?

Und die versicherte Person soll zur Bestattung an Ihren Heimat·Ort

transportiert werden?

Dann bekommen Sie von uns Geld für den Transport.  

Zu dem Transport von der verstorbenen Person sagt man auch: Überführung.  

Wir zahlen die Überführungs·Kosten. 

Hinterbliebenen·Rente

Eine versicherte Person ist gestorben?

Dann kann die versicherte Person nicht mehr arbeiten.   

Und die Hinterbliebenen von der versicherten Person haben dann

weniger Geld.

Deshalb bekommen die Hinterbliebenen Geld von uns.  

Diese Hinterbliebenen bekommen Geld von uns:

  • Witwen und Witwer  
  • Lebens·Partnerinnen und Lebens·Partner
  • Kinder  
  • Eltern

 

Witwen und Witwer

Witwer sind die Ehe·Partner der verstorbenen Person.

Witwer bekommen 2 Jahre eine Hinterbliebenen·Rente.

Auch frühere Ehe·Partner können eine Hinterbliebenen·Rente bekommen.

Dafür müssen die früheren Ehe·Partner einen Antrag bei uns stellen.

 

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Eingetragene Lebens·Partner sind die offiziellen Partner

von einer Person.  

Eingetragene Lebens·Partner bekommen 2 Jahre

eine Hinterbliebenen·Rente.

Auch nicht·offizielle Lebens·Partner können

eine Hinterbliebenen·Rente bekommen.

Dafür müssen die nicht·offiziellen Lebens·Partner einen Antrag

bei uns stellen.

 

Kinder

Von einem Kind sind beide Eltern gestorben?

Dann nennt man dieses Kind: Voll·Waise.

Von einem Kind ist nur ein Elternteil gestorben?

Dann nennt man dieses Kind: Halb·Waise.

Waisen bekommen bis zu ihrem 18. Lebensjahr eine Waisen·Rente.

Voll·waisen bekommen etwas mehr Geld als Halb·Waisen.

 

In diesen Fällen können Waisen auch länger eine Waisen·Rente bekommen:

  • Wenn der Waise eine Berufs·Ausbildung macht.
  • Wenn der Waise eine Schul·Ausbildung macht.
  • Wenn der Waise ein freiwilliges soziales Jahr macht.
  • Wenn der Waise ein freiwilliges ökologisches Jahr macht.
  • Wenn der Waise wegen einer Behinderung nicht arbeiten kann.

 

Eltern

Manchmal können auch die Eltern von der verstorbenen Person

eine Hinterbliebenen·Rente bekommen.

Dafür müssen die Eltern von der verstorbenen Person

einen Antrag bei uns stellen.

 

Sie möchten genau wissen:  

Wie viel Geld bekomme ich?

Und wie lange bekomme ich dieses Geld?

Dann kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiterin

oder Ihren Sachbearbeiter.

 

Hinterbliebenen·Beihilfe

Eine versicherte Person ist gestorben?

Aber die versicherte Person ist nicht wegen einem Arbeits·Unfall

gestorben?

Die versicherte Person ist nicht wegen einem Wege·Unfall

gestorben?

Und die versicherte Person ist nicht an einer Berufs·Krankheit

gestorben?

Dann zahlen wir keine Hinterbliebenen·Rente.

 

Es gibt aber eine Ausnahme:

Die verstorbene Person hat vor ihrem Tod selbst eine Rente

von uns bekommen?

Weil die verstorbene Person bereits einen Arbeits·Unfall hatte?

Oder weil die Person einen Wege·Unfall hatte?

Oder weil die verstorbene Person eine Berufs·Krankheit hatte?

Und weil die verstorbene Person deshalb nicht mehr so viel arbeiten konnte?

Dann bekommen die Hinterbliebenen die Hinterbliebenen·Beihilfe.

Das bedeutet: Die Hinterbliebenen bekommen Geld von uns.

 

Sie möchten genau wissen:  

Wie viel Geld bekomme ich?

Und wie lange bekomme ich dieses Geld?

Dann kontaktieren Sie Ihre Sachbearbeiterin

oder Ihren Sachbearbeiter.

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