
Aktualisierte DGUV Vorschrift 2
Zum 1. Juli tritt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die Vorschrift regelt die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Die BGHW bietet Mitgliedsunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten den Online-Fernlehrgang an. Als Unternehmerin oder Unternehmer erfüllen Sie damit viele gesetzliche Pflichten und verbessern die Sicherheit im Unternehmen. Treten „besondere Anlässe" auf, sind Experten zu beteiligen (vgl. DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 +4).
Durch die Teilnahme am Online-Fernlehrgang der BGHW sichern sich Mitgliedsunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten folgende Vorteile:
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
(Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr)
Telefon:
0800-1013742
E-Mail:
fernlehrgang(at)bghw.de