Wie finanzieren sich die BG-Kliniken? Was ist gemeint mit dem Grundsatz „Reha vor Rente“? Wo geschehen die häufigsten Unfälle bei der Arbeit? Wer die Aufgaben und Leistungen der BGHW umfassend verstehen will, hat viele Fragen. So geht es derzeit 35 neuen Mitgliedern der BGHW-Selbstverwaltung. Sie gehören zu den über 80 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern sowie Stellvertretenden, die im September bei der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung zusammengekommen sind. Ende Januar erhielten Sie bei einer Schulungsveranstaltung in Göttingen die Gelegenheit, ihr Wissen zur BGHW weiter zu vertiefen und ihr Netzwerk zu langjährigen Mitgliedern der Selbstverwaltung auf- und auszubauen. Aus erster Hand informierten unter anderem die Geschäftsführung, Abteilungsleitungen sowie Vorsitzende des Vorstandes und der Vertreterversammlung über den Kern ihrer Arbeit für die BGHW.
„Ohne Selbstverwaltung keine Unfallversicherung“
Wie wichtig das Ehrenamt für die Berufsgenossenschaft ist, betonte Dr. Udo Schöpf, Vorsitzender der BGHW-Geschäftsführung: „Ohne Selbstverwaltung gäbe es keine gesetzliche Unfallversicherung. Sie entscheidet sowohl über den Haushalt, den Gefahrtarif und den Stellenplan der Berufsgenossenschaft als auch über Schwerpunkte in der Präventionsarbeit sowie über Entschädigungsleistungen für unsere Versicherten.“
Die Schulungsveranstaltung in Göttingen war die erste in einer Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für neue, aber auch bestehende Mitglieder der Selbstverwaltung. „Nur eine gut qualifizierte Selbstverwaltung ist eine starke Selbstverwaltung“, bekräftigte Roland Kraemer, amtierender BGHW-Vorstandsvorsitzender. Er bedankte sich für das Engagement der Ehrenamtlichen und ihre Bereitschaft, an den Geschicken der BGHW als Gemeinschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mitzuarbeiten: „So können wir uns weiterentwickeln und die Arbeit der BGHW zukunftsgerecht gestalten.“
Silke Mayer-Seidler, amtierende Vorsitzende der BGHW-Vertreterversammlung betonte ebenfalls, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ist: „Es geht nur gemeinsam. Das zeichnet uns als Selbstverwaltung aus.“ Die neuen Mitglieder ermutigte sie, den Austausch mit den erfahreneren Vertreterinnen und Vertretern zu suchen, um sich den Einstieg in die Themen der gesetzlichen Unfallversicherung zu erleichtern – und Schulungsveranstaltungen wie diese regelmäßig wahrzunehmen. „Wissen ist der Grundstein für fundierte und qualifizierte Entscheidungen.“
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung...
- wählt die Mitglieder des Vorstandes in der konstituierenden Sitzung.
- beschließt die Satzung der BGHW und ihre Nachträge.
- stellt den Haushaltplan fest.
- beschließt über die Unfallverhütungsvorschriften und den Gefahrtarif.
- nimmt die Jahresrechnung ab und entlastet den Vorstand.
- beschließt über den Stellenplan für die Angestellten der Berufsgenossenschaft.
- bestimmt die Zahl der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse und bestellt ihre Mitglieder.
- wählt die Mitglieder der Geschäftsführung auf Vorschlag des Vorstands.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Vertreterversammlung enthält die Satzung der BGHW.
Stimmen zur Schulungsveranstaltung
Ramona Täumler, Tarifkommissionsmitglied und Mitarbeiterin am Kundenausgang bei Transgourmet: „Ich bin ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung und engagiere mich im Rentenausschuss, wo ich auch schon an den ersten Sitzungen teilgenommen habe. Insbesondere diese Arbeit hat meinen Blick auf die gesetzliche Unfallversicherung bereits verändert. Ich erlebe unmittelbar, wie wichtig diese Arbeit für die Versicherten ist.“
René Klemm, Betriebsrat und Mitarbeiter in der Warenannahme bei Amazon: „Ich arbeite künftig als stellvertretendes Mitglied in der Vertreterversammlung und im Rentenausschuss mit. Ich möchte mein neues Wissen zudem nutzen, um bei meinem Arbeitgeber in puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr zu bewegen.“
Sahi Onay, Geschäftsführerin Arbeitgeberverband WIGADI Münsterland, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht: „Ich bin schon sehr gespannt auf die Beteiligung im Gefahrtarif-Ausschuss. Mein erster Eindruck von der Selbstverwaltung ist positiv, und dass so viele langjährige Mitglieder dabei sind, spricht für die gute Arbeit. Ich schätze jetzt schon den Erfahrungsaustausch und werde mein neues Netzwerk bei Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gerne nutzen.“
Maren Vogel, Geschäftsführerin Arbeitgeberverband WGAD Ostwestfalen-Lippe: „Mich freut die gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Selbstverwaltung der BGHW. So gibt es für beide Seiten die Möglichkeit, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen. Künftig arbeite ich im Finanzausschuss mit und werde einen Blick auf den Haushaltsplan der BGHW haben.“
Arbeit in Ausschüssen
Die Selbstverwaltung der BGHW ist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Handel und der Warenlogistik besetzt – um das Höchstmaß an branchenspezifischen Erfahrungen einbringen zu können. Ihre Arbeit organisieren Vertreterversammlung und Vorstand in themenspezifischen Ausschüssen, zum Beispiel im Präventionsausschuss, im Rentenausschuss oder im Klinik- und Rehaausschuss. Hier bereiten die paritätisch besetzten Mitglieder unter anderem Beschlüsse vor, vertiefen Fachfragen und wirken bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben mit.