Impressum
Impressum Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Körperschaft des öffentlichen Rechts Institutionskennzeichen (IK): 120891053Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.): DE 143845318 Direktion MannheimM5, 768161 Mannheim0621 183-00621 183-65191info [at] bghw.de Direktion BonnHermann-Milde-Str. 153129 Bonn0228 5406-90228 5406-65129info [at] bghw.de Webmaster: Fragen oder Kommentare zum Online-Auftritt per info [at] bghw.de Aus Sicherheitsgründen geben wir unsere E-Mail-Adresse nicht im…
Datenschutz
Erklärung zum Datenschutz Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten ist uns sehr wichtig. Die Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir in Bezug auf Ihren Besuch unserer Websites und Internet-Angebote erfassen und für welche Zwecke diese verarbeitet werden. Stand: 01.03.2025 Name und Kontaktdaten der für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie der Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung…
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Januar 2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghw.de) Aktualisierung ausstehend Im Jahr 2025 haben wir eine umfassende Prüfung der Barrierefreiheit für folgende Webangebote angestoßen: bghw.de, meinemedien.bghw.de, bghw-medienshop.de gemeinsamstark.bghw.de, diegoldenehand.de, hundertprozent.bghw.de. Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, die im Rahmen dieser Prüfungen…
Login
Login zu Online Services der BGHW Nutzen Sie unsere personalisierten Services, um unser Angebot noch individueller auf Ihre Bedarfe anpassen zu können. Im geschützten Extranet können Sie Vieles sofort erledigen – beispielsweise Arbeitsunfälle melden, relevante Änderungen im Unternehmen mitteilen oder den Lohnnachweis DIGITAL einsehen. Zum Log-in Extranet Mehr zum Extranet Wir möchten Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Nutzen Sie das kostenlose Angebot Ihrer…
Schadensfall melden
Vorgehen im Schadensfall Für die meisten Schadensfälle besteht gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Meldepflicht, damit die Versicherten so schnell wie möglich mit geeigneten Mitteln betreut werden können. Hat sich ein meldepflichtiger Unfall ereignet oder liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, muss das Unternehmen diese bei der Berufsgenossenschaft anzeigen. Ebenso sollte jeder Raubüberfall angezeigt werden, auch wenn die Beschäftigten körperlich unversehrt sind. Ob der Überfall…