Im fünften Teil der Sifa-Ausbildung konzentrieren Sie sich auf die typischen Gefährdungen, die insbesondere im Handel und der Warenlogistik auftreten.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten die erforderliche Fachkunde, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Mitgliedsbetriebe der BGHW tätig zu werden
Voraussetzungen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach erfolgreicher Absolvierung der Präsenzphasen I bis IV (inkl. Lernerfolgskontrolle 1 bis 3) bei der BGHW oder anderen Ausbildungsträgern
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit abgeschlossener Ausbildung bei anderen Ausbildungsträgern, die Mitgliedsunternehmen betreuen möchten – nach Abstimmung mit der BGHW
Zielgruppen
Angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), die nach DGUV Vorschrift 2 tätig werden sollen.
Inhalte
Im Laufe dieses Seminars werden u.a. folgende BGHW-typischen Gefährdungen behandelt, auf die in den Ausbildungsstufen I und II der Sifa-Ausbildung nicht oder nicht im Detail eingegangen wird:
- Spezifische Gefährdungen in betrieblichen Arbeitsbereichen der BGHW, z. B. der Warenannahme, im Lager, am Kassenarbeitsplatz
- Typische Geräte, Maschinen und Anlagen aus Handel- und Warenlogistik
- Maßnahmen zur Störungsprävention und Störungsbehebung am Beispiel Hochregallager und Raubüberfall
Am Ende der Präsenzphase V findet die Lernerfolgskontrolle 4 in Form einer schriftlichen Prüfung in deutscher Sprache über die Inhalte der Präsenzphase V statt.