Neu im Blog: Die Corona-Schutzmaßnahmen sorgen an vielen Arbeitsplätzen für Konflikte. Was gilt genau? Und wie können gute Lösungen gefunden werden?
Wo Menschen bei der Arbeit zusammenkommen, müssen nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes derzeit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter bestimmten Umständen etwa medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder aufgrund der Arbeitsbedingungen besonders viele Aerosole in die Luft geraten, wie beim lauten Sprechen.
In unserem Blog „Konfliktstoff am Arbeitsplatz“ erläutert unser Gastautor, Marcus Hussing von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, welche Regelungen derzeit gelten und wie schwelende Konflikte in der Belegschaft zu Corona-Maßnahmen gelöst werden können.
NULL Unfall, NULL Ausfall — kein Zufall!
Der Blog "Ich gebe alles für die NULL!" ist ein Medienangebot im Rahmen der Präventionskampagne GIB MIR NULL! der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.
Mit GIB MIR NULL! verfolgt sie ein Ziel: null Arbeitsunfälle und null Berufskrankheiten an den Arbeitsplätzen im Handel und in der Warenlogistik. Die Kampagne bietet einen niederschwelligen Einstieg in die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, zum Beispiel mit Mitmachmitteln und Medienangeboten, die einen frischen Blick auf das Thema gewähren.